In Potsdam zoffen sich Anrainer des Griebnitzsees und des Groß Glienicker Sees mit Anwohnern, Gästen und der Stadt.
Grund sind Wege, die über privates Eigentum führen. Normalerweise völlig unspektakulär handelt es sich hier jedoch um malerische Uferwege. Die Anrainer wollen keine Fremden auf ihrem Grund und Boden dulden, während die Stadt den freien Zugang zu den Seen erzwingen will.
Die Emotionen sowohl in der Presse als auch vor Ort kochen hoch. Alle gegen die Anrainer, das ist die Quintessenz der Berichterstattung.
Mit markigen Worten, von Enteignung und gewaltsamer Räumung ist die Rede, tritt die Stadt auf. Die Anrainer kontern mit Wachschutz mit Hunden.
Doch wie sieht die Rechtslage aus? Wann muss man als Eigentümer Zugang erlauben und wann nicht?
Den Zugang zum See muss der Eigentümer Behörden und entsprechenden mit der Gewässerpflege beauftragten Firmen und Institutionen (meist die Gewässerverbände) bedingungslos erlauben. Sonstige Personen, also z.B. die Öffentlichkeit hat erst einmal keinen Zutritt, bzw. dieser kann der Zutritt verwehrt werden. Im Grundbuch können nun weitergehende Rechte der öffentlichen Hand stehen. Zum Beispiel kann ein Wegerecht eingetragen sein. Ein Wegerecht kennen viele Eigentümer, ein Wegerecht ist notwendig, wenn ein hinten liegendes Grundstück sonst keinen Zugang zu öffentlichen Wegen hätte. Im Grundbuch steht dann ein Vermerk, dass der Eigentümer es dulden muss, dass über sein Grundstück der Zugang zu einem anderen Grundstück erlaubt sein muss. Da es niemand gerne mag, dass fremde Leute über das eigene Land latschen, entstanden immer mehr sogenannte Hammergrundstücke. Hier wird ein schmaler Korridor, nicht breiter als übliche Einfahrten von dem einen Grundstück abgezwackt und damit dem anderen Grundstück der direkte Zugang zum öffentlichen Wegenetz ermöglicht. Im Gegenzug erlischt das Wegerecht im Grundbuch.
In Groß Glienicke hat die öffentlich Hand einen großen Fehler gemacht. Der Uferweg wurde nicht in die Grundbücher eingetragen. Pech für die Öffentlichkeit. Die muss nun leider draußen bleiben. Eine ergänzende Eintragung kann nur erfolgen, wenn der Eigentümer damit einverstanden ist. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall.
Die Stadt hat nun die zwei Möglichkeiten: Sie kann dem Eigentümer das Land abkaufen, wegen des mittlerweile hohen öffentlichen Interesses dürfte der preis mittlerweile deutlich angestiegen sein oder aber sie enteignet die Anrainer.
Enteignung, ein böses Wort. Das Land Brandenburg hat zwar schon Erfahrung mit Enteignungen, erinnert sei an das Bodenreformland, wo sich erst einmal kein Besitzer fand und wo das Land meinte sich in Raubrittermanier das Land einfach einverleiben zu dürfen. Erst durch höchstrichterlichen Beschluss wurde diesem Gebaren Einhalt geboten.
Negative Erfahrungen haben die öffentliche Hand aber noch nie davon abgehalten, es auch noch einmal zu versuchen. Entsprechend hält sich hier Potsdam eine Enteignung offen.
Enteignung heißt nach deutscher Rechtssprechung, dass die Eigentümer zum Verkehrswert entschädigt werden. Doch bis es soweit ist, können gut und gerne 10 bis 15 Jahre vergehen. Denn die Hürden sind ausgesprochen hoch. Es muss ein massives öffentliches Interesse bestehen, dass wesentlich stärker als das Interesse eines Einzelnen sein muss. Ob ein Uferweg wirklich von solch hohem Interesse ist, dass der Schutz des Privateigentums, immerhin Verfassungsgrundsatz, darunter leiden muss, darf erst einmal bezweifelt werden.
Insofern kann zum Uferweg in Groß Glienicke nur gesagt werden: Der Fehler liegt wohl bei der Stadt. Hier sind die Schuldigen zu suchen, nicht bei den Anrainern. Und da kann die Volksseele lustig vor sich hin kochen. Und Politiker markige Sprüche klopfen. Der Weg bleibt erst einmal zu. Und das appellieren an moralischen Werten ist in unserer Gesellschaft, die Moral täglich mit Füssen tritt, einfach nur lächerlich. Entweder gibt es das recht auf Privateigentum an Grund und Boden oder es gibt es nicht. Es von Zeit zu Zeit zu erlauben, wie es die öffentliche Hand gerne möchte, ist keine Basis für eine florierende Privatwirtschaft, die verlässliche Partner braucht.
Am Gribnitzweg stellt sich das Problem etwas anders. Hier ist ein Bebauungsplan wegen Formfehler kassiert worden. Schon allein dadurch hat die Stadt keine guten Karten. Zwar arbeitet die Stadt an einem neuen, aber ohne Einverständnis der Anrainer wird auch hier nichts zu machen sein mit einem öffentlichen Uferweg.
Eigentum verpflichtet. Aber ziemlich sicher nicht, Hinz und Kunz über anderer Leute Grundstücke flanieren zu lassen.
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