Neues in der Kategorie Ratgeber

Jetzt wird es noch leichter, in der Vergangenheit eines Facebook-Nutzers zu stöbern.

Facebook stellt die Ansicht der in Facebook vom User geposteten EInträge, egal ob eigene Statusberichte, Kommentare auf andere Einträge etc., um.

Nach der Umstellung erhält man eine chronologische Sicht aujf alles, was je innerhalb Facebooks von sich gegeben hat.

Das ist Datenschutzrechtlich bedenklich. An vieles kann man sich gar nicht mehr erinnern. Manches glaubte man auch im Daten-Nirwana verschwunden.

Und nun taucht es wieder auf. Einsehbar bis ins letzte Detail, denn die durchaus möglichen Zugriffsbeschränkungen handhaben nur wenige sehr restriktiv.

Aber einen Vorteil hat die Chronik: Auch der User kann nun eigene Einträge sehr leicht "löschen" und damit sein Profil bereinigen. Löschen in Anführungszeichen deshalb, weil natürlich nichts gelöscht wird, es wird nun für keinen normalen Facebook-Nutzer mehr sichtbar sein. 

Wenn man wissen möchte, wie die eigene Chronik für andere aussieht, kann man sich eine Vorschau anzeigen lassen. Von dieser Funktion sollte man auch ausgiebig gebrauch machen und damit die Zugriffsmöglichkeiten anderer auf eigenen Postings kontrollieren.

Und wenn man abschliessend noch sich selbst kontrolliert und auf eigene Sinnloseinträge wie "Ich trink grad nen Tee" oder "Ich geh ins Bett" oder "Ich sitz in der Bahn und langweile mich" verzichtet und nicht jeden Blödsinn in Facebook kommentieren muss, bleibt die Chronik auch sauber und vielleicht damit in einigen Jahren sogar wirklich lesenswert.

Im November gelang den Ermittlern des FBI (das FBI ist als Bundesbehörde ein/der Inlandsgeheimdienst der USA), ein großer Schlag. Sie konnten die Betreiber eines sogenannten Bot-Netzes verhaften. Dieses Bot-Netz bestand aus 4 Millionen Privatrechnern, auf denen im geheimen eine Software lief, die die sogenannte Namensauflösung des Internets manipulierte.

Wenn man im Web surft, tippt man für gewöhnlich die Adresse im Klartext ein, z.B. www.philippinenhof.net. Das gleiche könnte man auch erreichen, in dem man im Browser eine Zahlenkolonne wie 188.93.11.54 tippt. Da sich aber eine solche Zahlenkolonne kaum ein Mensch merken wird, gibt es im Internet Server, die aus den Klartextnamen die passenden Zahlenkolonnen heraussuchen.

Jede Anfrage im Web geht also erst einmal an diese Server und von dort geht es dann erst zur eigentlichen Adresse.

Wenn nun auf den oben angesprochenen Rechner eine Schadsoftware die Adresse des Servers so verändert, dass z.B. statt www.philippinenhof.net die Webseite www.friss-meine-shorts.de erreicht wird, ist das für Philippinenhof.net ärgerlich, ein Leser weniger, aber auch für den potentiellen  Leser kann das gefährlich sein. Denn die Zieladresse kann möglicherweise mit illegalen Aktivitäten aufwarten. Z.B. kann der infizierte Rechner damit weitere Software nachladen, die dann bei illegalen Aktivitäten hilft.

Dem FBI ist es also gelungen, den manipulierten Namensserver gegen einen korrekt arbeitenden auszutauschen. Diese Ersatzserver sollen nun zum 8. März abgeschaltet werden. Damit gehen auf 4 Millionen Rechnern sie Internetanfragen ins leere, das Internet ist für diese Rechner nicht mehr erreichbar.

Das BSI, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt daher allen Benutzern, ihre Rechner zu überprüfen, ob bei ihnen die Schadsoftware mit dem innovativen Namen "DNS-Changer" läuft.

Dazu solle man eine bestimmte Seite aufrufen, die vom BSI, der Deutschen Telekom und dem BKA aufgesetzt wurde. Dort wird ermittelt, ob der Rechner infiziert ist.

Mittlerweile sollen 1 Mio Rechner den Test absolviert haben und bei immerhin 8000 soll eine Infektion festgestellt worden sein.

In diesem Zusammenhang drängen sich Philippinenhof.net jedoch ein paar Fragen auf:

  • Wieso wird eine solche Panik an den Tag gelegt?
  • Der Vorgang sollte seit November letzten Jahres bekannt sein, wieso ist er so plötzlich in den Medien?
  • Wieso muss man eine staatliche Seite besuchen und kann nicht einen beliebigen Viren-Scanner verwenden?
  • Wie arbeitet die Seite genau?
  • Welche Daten werden dabei gesammelt?
  • Kann man sicher sein, sich dabei nicht vielleicht irgendeine andere staatliche Schnüffelsoftware einzufangen?

Diese Fragen haben zur Folge, dass Philippinenhof.net eindeutig von der Verwendung der staatlichen Prüfwebseite abrät.

Die Schadsoftware sollte man auch auf andere Weise loswerden können. Z.B. könnte man seinen Rechner von einer Sicherheits-CD/DVD booten, einen dort vorhandenen Virenscanner starten und bei einem Fund am besten die persönlichen Daten (Briefe, E-Mails, Bilder etc.) sichern und den Rechner einfach neu installieren.

Lieber Bundesinnenminister, diese Aktion, die Bürger mit dem Bundestrojaner zu infizieren, war plump. Und wenn doch alles korrekt abläuft, solltest Du Dir mal die Frage stellen, was Ihr Politiker falsch macht, dass man Euch so dermaßen misstraut! 

Es ist Heilig Abend und niemand bemerkt es?

In den Kaufhäusern und Geschäften drängen sich die Menschen als würde es kein Morgen geben.

Warum tut Ihr Euch diesen Stress an? Was muss man heute (!) kaufen, was man nicht bereits in Ruhe und ohne Stress vor Wochen kaufen konnte?

Weihnachten ist, wenn man das ganze christliche Gedöhns wegläßt,  ein Fest der Familie. Als solches sollten auch alle beteiligt sein: Der eine bereitet das Essen vor, ein anderer schmückt den Baum und der nächste schafft einfach ein wenig Ordnung.

Aufgabenteilung vermeidet Stress. Und was jetzt vergessen wurde, bleibt vergessen und niemand wird es vermissen.

Perfektion ist nirgends erforderlich.

Überraschender Besuch und kein Geschenk? Kein Problem. Der Gast bekommt den besten Platz, etwas zu trinken und zu essen. Niemand wird nach Geschenken fragen.

Außerdem bedeuten Geschenke massiven Stress im Vorfeld: Wie viel muss man Ausgaben? Was, wenn das Geschenk nicht gefällt? Die Schenkerei ist bei so manchem Familienfest Ausgangspunkt echter Verstimmung. Wieso hab ich schon wieder Socken bekommen? Warum gefällt ihr bloß nicht die geschmackvollen Grün-rosa Platzdeckchen mit Häkelmuster?

Fast überall geht die Schenkeritis am Grundgedanken des Schenken vorbei. Wird aus einer freiwilligen Sache ein kollektiver Akt. Ein Zwang. Und die Verpflichtung beim nächsten Mal den anderen übertrumpfen zu müssen.

Lasst die Schenkerei sein. Schenkt den Kindern was. Da weiß man auch meist, was diese unbedingt haben wollen. Und wenn man zu einer Weihnachtsfeier geht, bringt man eine gute Flasche Wein mit oder noch besser, spricht sich mit dem Gastgeber ab. Fast immer wird der sich freuen, wenn z.B. die Getränkefrage ausgelagert wird.  

Und wenn man doch schenken will, weil man den beschenkten einfach gern hat, dann fragt man einfach nach einem kleinen Weihnachtswunsch und gut ist.

Es ist Weihnachten. Gebt dem Stress keine Chance!

... und manchmal gleich ein ganzes Haus mit.

So geschehen gestern in Müncheberg. Eine Kerze entzündete eine Gardine, die, die Möbel und binnen weniger Minuten stand eine ganze Etage in Flammen.

Laut Polizei entstand ein Schaden von ungefähr 20.000 Euro.

Die Weihnachtszeit ist eine Zeit der Lichter. Kaum ein Haus ohne Weihnachtsdekoration und drinnen macht man es sich mit ein paar Kerzen richtig gemütlich, besonders wenn draußen der Wind ums Haus ächzt.

So schön wie Kerzen und Beleuchtung auch sein mögen, ein paar Vorsichtsmaßnahmen sind sicherlich nicht schlecht.

Offenes Feuer gehört unter ständige Beobachtung. Außerdem sollte die Umgebung frei von schnell entzündlichen Materialien sein.

Ein Adventskranz sollte dabei niemals (!!) auch nur für eine Minute aus den Augen verloren werden. 10 Sekunden reichen, um ihn lichterloh brennen zu lassen.

Wenn kleine Kinder oder Tiere in die Nähe des Feuers kommen können, gilt die Beobachtungspflicht um so mehr.

Doch es gibt Alternativen zum offenen Feuer:

Teelichter mit täuschend echt flackernden Leuchtdioden

Kerzen mit LEDs

Echtwachskerzen mit flackernden Leuchtdioden, die man sogar aus pusten kann

Trotz Technik kann hier auf gefahrlose Romantik gesetzt werden.

Und auch der Weihnachtsbaum sollte niemals mit echten brennenden Kerzen geschmückt werden. Das bisschen Romantik ist die Gefahr eines ruinösen Wohnungsbrandes niemals wert!  

Bezugsquellen für entsprechende Beleuchtung sind z.B.  Amazon und Pearl.

Doch selbst wer auf elektrisches Licht setzt ist noch längst nicht aus dem Schneider: So manche Lichterkette war schon für Wohnungsbrände verantwortlich. Schuld sind oft billig Produkte aus Asien (China, Taiwan). Mangelhafte Isolierungen, schlechte Stecker, falsche Materialien. Schnell überhitzt sich ein Produkt und fängt Feuer.

Grundsätzlich sollte man auch bei elektrischen Produkten auf Sicherheit achten. Qualitäts- oder Sicherheitssiegel sind wichtig, können aber gefälscht werden. Doch oft kann schon ein skeptischer Blick Elektroschrott enttarnen. Geknickte Kabel, beschädigte Isolierungen, wacklige Konstruktionen schreien förmlich: Finger weg!

Geiz ist geil kann in wunderschönen Flammenspielen enden, die den ganzen Besitz ruinieren.

Und auch hier gilt die Grundregel: Wer billig kauft, kauft zweimal. Und wer billig kauft, bekommt auch nur billigen Gegenwert.

Viele Internet-Shops ermöglichen Kunden gekaufte Produkte zu kommentieren. Diese Kommentare sollte man durchaus zur Kenntnis nehmen, insbesondere negative Kommentare. 

Seien Sie vorsichtig, dann kommen Sie auch gut durch die Weihnachtszeit!

Stromausfälle sind nicht nur ärgerlich, weil man im Dunklen sitzt und ggf. sogar friert, Stromausfälle können auch beträchtliche Schäden anrichten.

Lange Stromloszeiten können dem Inhalt von Kühl-und Gefrierschränken den Garaus machen, plötzliche Stromabschaltungen und Spannungsschwankungen elektrische Geräte in Mitleidenschaft ziehen.

Seit 25. September hat sich der Energieversorger Vattenfall gegenüber seinen Kunden in Berlin und Hamburg verpflichtet, bei Stromausfällen länger als 3 Stunden pauschal 20,00 Euro Schadenersatz zu leisten. DIeser Schadenersatz wird unabhängig vom Stromlieferanten gezahlt, hauptsache der Kunde ist an die Stromleitungen von Vattenfall angeschlossen.

Der Stromausfall in Müncheberg am Wochenende war ein gutes Stück länger als die drei Stunden, 5 Stunden hockten zumindest die Bewohner vom Philippinenhof im Dunkeln. 1 Stunde mehr und die übliche Kältegarantie der Gefrierschrankhersteller wäre ausgelaufen.

Ob hier ein Schadenersatz gezahlt wird, bleibt zu sehen. Betroffene sollten sich erst einmal an ihren Stromlieferanten wenden. Wer seiner Reklamation mehr Gewicht verleihen möchte, kann sich auch an die Verbraucherzentrale wenden.

Wer einen konkreten Schaden substanziieren kann, sollte schnell handeln. Zuerst sollte die eigene Versicherung informiert werden. Diese sucht dann ggf. von sich aus den Kontakt zum Stromlieferanten bzw. zum Betreiber der Strominfrastruktur.

Philippinenhof.net wird weiter berichten, wie der regionale Infrastrukturbetreiber E.on edis auf Reklamationen reagiert.

Heute ca. 13:30 Uhr knackste und knarzte es und *blubb* der Strom war weg.

Stromschwankungen, das kennt man ja vom maroden Stromnetz hier.

Und richtig, ein paar Minuten später war der Strom wieder da. Merkwürdig war nur, dass die Lampen nicht richtig hell werden wollten.

Und es kam wie es wohl kommen musste, ein weiteres *blubb* und der Strom war endgültig weg, für die nächsten knapp 5 Stunden.

Der Auswahl ging mindestens über Philippinenhof und auch Teile des südlichen Müncheberg waren betroffen.

Schwankungen sind hier ja fast alltäglich, aber 5 Stunden ohne Strom im Winter sind doch schon etwas heftig. Zur Erinnerung: Wenn die Heizpumpen ohne Strom sind wird keine Wärme in den Häusern verteilt und längst nicht alle Häuser sind Niedrigenergiehäuser!

Was kann man tun?

Nicht viel. Mittels Kamin kann man zumindest einen Raum warm halten. Oder man schafft sich ein Notstromaggregat an.

Diese gibt es bereits ab ca. 100 Euro, werden mit Benzin betrieben und liefern ab ungefähr 600 Watt Leistung.

Eine Tankfüllung, ungefähr 4 bis 5 Liter, reicht dabei ca. 5 Stunden.

Beim Einbau in den vorhandenen Stromkreis sollte man einen Elektriker hinzuziehen.

Achtung: Ein Generator ist nichts anderes als ein Motor und macht entsprechend Krach!


Der 1. Advent ist für die meisten Menschen der Startschuss in die heiße hektische Weihnachtsvorbereitungsphase. Im Fernsehen wird wieder rauf und runter Weihnachtswerbung geschaltet. Und wir alle schimpfen über die Verkommerzialisierung des Weihnachtsfestes.

Dabei sind wir alle doch selbst schuld.

Warum machen wir uns den Weihnachtsstress?

Heute könnte man alles ruhig und entspannt schon Wochen vorher erledigt haben: Weihnachtsgeschenke kaufen, obwohl man ich hoch und heilig versprochen hat, dieses Mal auf Geschenke zu verzichten, die Termine innerhalb der Familie koordinieren, wann wer wo zu Besuch kommt oder geht. Und natürlich auch den Ablauf der Weihnachtsfeiertage zu planen.

Das alles kann man schon längst erledigt haben.

Und dann kann man auch ruhig und entspannt über die vielen Weihnachtsmärkte schlendern.

Der Müncheberger Weihnachtsmarkt findet übrigens am 2. und 3. Dezember statt!

Denn Weihnachten ist zu schön, um es sich von anderen und sich selbst durch Stress, Eile und Hektik kaputt machen zu lassen!

Rückenbeschwerden sind eines der am weitesten verbreiteten Leiden beim Menschen.

Kein Wunder, der Knochenapparat war nie für den aufrechten Gang konzipiert. Entsprechend werden Bereiche stärker belastet, als gut für sie ist.

Aber wozu gibt es denn die Chirotherapie? Ein bisschen Drücken hier, ein bisschen da. Knack, knack, knack und alles ist in Butter.

1895 entdeckte der Barkeeper D.D.Palmer die später Chirotherapie (oder auch manuelle Therapie) benannte Heilmethode. Ein Hausmeister, taub, hatte einen leicht vorstehenden Halswirbel. Durch kräftiges Drücken wollte er ihn wieder in seine Position drücken. Doch plötzlich schrie der Hausmeister auf: "Ich kann hören! Ich kann hören". Palmen schrie noch lauter: "Ich kann heilen, ich kann heilen!".

Taubheit konnte er zwar nicht heilen, aber so manch anderes Leiden. Einfach Handauflegen und Knack. Die Wirbelsäule ist gerichtet, die Schmerzen sind vorbei.

Palmer verkündete lautstark, die verrückten Wirbel störten die Nervenbahnen und ein Richten der Wirbel würde die Nervenaktivitäten wieder in Schwung bringen.

Den wissenschaftlichen Beweis blieb Palmen sein Leben lang schuldig. Und da die Therapie funktionierte entwickelte sich flugs ein Lukrativer Medizinzweig. Mehrere Hundert Millionen Euro wandern von deutschen Krankenkasse in die Taschen von Ärzten, Physiotherapeuten und Heilpraktikern.

Doch noch immer liegen keine Studien vor. Noch immer gibt es keine Vergleichsbehandlungen. Und das bedeutet, ein feuriger Tanz und Weihrauchabbrennen könnten genauso erfolgreich sein. Heya-Heya-Heya-Heya.

Auf jedenfall ist ein solcher Tanz für den Patienten ohne gefährliche Nebenwirkungen. Denn der kräftige Ruck an den WIrbeln des Opfers, pardon, Patienten kann zu schweren inneren Blutungen führen. Denn das Gezerre und Gezurre könnte die Vertebral-Arterien verletzen, die in den kleinen Kanälen der WIrbel entlangführen. Dadurch kann Blut austreten, einen Pfropf bilden, der könnte sich lösen und ins Gehirn wandern: Akute Schlaganfallgefahr!

Auch hier gibt es keine Untersuchungen, aber Schätzungen gehen davoin aus, dass dies bei jeder 10.000. bis 100.000. Behandlung auftreten kann. Bei ca. 20 Mio Behandlungen pro Jahr trifft es ca. 400 Patienten. Tot. Schlagartig.

In Kanada warnen die Ärzte mittlerweile vor der Chirotherapie und deutsche Ärzte wollen es ihnen gleichtun. 

Eine ordentliche Krankengymnastik ist einer Manuellen Therapie sowieso vorzuziehen.  

"Anonymous", eine Gruppierung, die ursprünglich aus dem Widerstand gegen Scientology entstanden ist, hat angekündigt, am 5.11. Facebook "plattzumachen".

Die Drohung ist nicht als bloße Spinnerei ein paar durchgeknallter Scriptkiddies abzutun. Anonymous hat bewiesen, dass sie es können, Sony, Visa oder das syrische Außenministerium können ein Lied davon singen, welchen Schaden diese Gruppierung anrichten kann.

Doch wie ernst muss man nun diese Drohung nehmen? Bei einigen Sicherheitsexperten wird davon ausgegangen, dass es sich um einen Fake handelt. Denn Anonymous ist keine homogene Initiative, Anonymous ist eine Ansammlung spezifischer Individuen, die sich dazu berufen fühlen, etwas zu tun, oder eben auch nicht zu tun.

Es ist also "nur" eine Drohung einzelner Mitglieder dieser Anti-Globalisierungsgruppe.

Und es ist ein Ankündigung. Für Anonymous ist das schon etwas besonderes. Denn bisher wurde immer erst im Nachgang erklärt, eingestanden oder zugegeben.

Doch allein durch diese Ankündigung könnte Anonymous mehr bewegt haben, als die dann eventuell geplante Tat bewegen wird.

Also alles doch nur ein Hoax?

Eines ist Fakt: Facebook saugt seine Anwender aus. Jegliche Information, die in diesem Netzwerk gegeben wird, wird archiviert, katalogisiert und benutzt. Dabei ist es egal, ob es direkt preisgegebene Information im Profil, gepostete Statusmeldungen oder Bilder sind, auch ein Klick auf "gefällt mir" wird ausgewertet, ja selbst das bloße laden des Buttons auf externen Seiten reicht aus, in eine Kategorie einsortiert zu werden.

Rasterfahndung war gestern. Über soziale Netze kann man viel besser erfahren, wessen Geistes Kind ein bestimmter Mensch, eine bestimmte Menschengruppe ist.

Diese Gefahren möchte Anonymous anprangern.

Doch nehmen wir einmal an, Anonymous macht ernst und will Facebook den Todesstoß versetzen.

Wie könnte das ablaufen?

Alle Informationen im Netz werden auf Servern gespeichert. Die Server nehmen Anfragen aus dem Netz entgegen und liefern angeforderte Daten (Musik, Videos, HTML-Seiten, E-Mails) aus.

Eine übliche Angriffsmethode auf Server ist, diese mit massenhaft sinnlosen Anfragen zu bombardieren (und eine Antwort gar nicht abzuwarten). Kann man sich in etwa so vorstellen, dass ein Gesprächspartner ein Frage stellt, und noch bevor geantwortet wird, schon die nächste stellt. Irgendwann wird der gefragte überhaupt nicht mehr wissen, wo oben und unten ist, abwinken und das Gespräch einstellen. So verfahren auch die angegriffenen Server, irgendwann sind diese so überlastet, dass nicht einmal mehr Kapazitäten frei sind, die Frage anzunehmen. Der Server bricht zusammen.

Natürlich sind alle großen Server im Internet auf gigantische Datenmengen ausgerichtet. Üblicherweise benötigt man damit außerordentlich viel eigene Kapazität, um einen solchen Server lahmzulegen. Und Facebook hat nicht nur einen Server, sondern ganze Serverfarmen.

Anonymous muss also Millionen Rechner im Netzwerk okkupiert haben und Fernsteuern.  Die üblichen Benutzer merken davon meistens nicht einmal etwas. Auf diese Art arbeiten auch die meisten Spam-Versender.

Der Rechner von z.B. Fr. Schulze wird ferngesteuert, das dazu notwendige Programm hat Fr. Schulze sogar selbst installiert, unwissentlich, versteht sich, aber die E-Mail vom Finanzamt klang wichtig und daher hat Fr. Schulze schnell auf den Anhang geklickt um die wichtigen Informationen zu ihrer Steuererstattung zu lesen. Dass die Mail gar nicht von ihrem Finanzamt kam, weiß Fr.Schulze selbst heute noch nicht. Aber seit dem läuft auf ihrem Rechner im Hintergrund ein Programm, das an der Internetverbindung lauscht und Befehle vom Master erwartet.

Der Master entscheidet, was mit den Kapazitäten von Fr. Schulzes Rechner gemacht werden soll. Z.B. soll ihr Rechner pausenlos Anfragen an die Server von Facebook richten. Und da es Millionen Rechner wie den von Fr. Schulze gibt, wird Facebook mit Millionen Anfragen pausenlos geflutet.

So zumindest die Theorie. Diese Art von Angriff nennt sich DDoS-Angriff: Distributed Denial of Service, also soviel verteilter Angriff zur Verweigerung des Dienstes. Und der Dienst ist die Antwort der Server von Facebook.

Was kann man dagegen tun?Die Anwender wenig, selbst wenn man 99% aller fremdgesteuerter Rechner abschalten könnte, würde die verbliebene Kapazität ausreichen, jeden beliebigen Server binnen Sekunden lahmzulegen.  Facebook kann Server, die angegriffen werden, abschalten. Dann gehen die Angriffe ins leere. Allerdings kann ein abgeschalteter Server auch die korrekten Anfragen nicht mehr beantworten. Der Angriff war also erfolgreich. Man kann auch wild angreifende Rechner einfach aussperren, theoretisch. Denn ehe man die angreifenden Rechner ausgesperrt hat, ist der Server bereits zusammen gebrochen.

Die einzige Chance ist, durch schnelles Umkonfigurieren und Ausweichen auf andere IP-Adressen, die angegriffenen Server aus der Schusslinie zu nehmen und die Gesamtkapazität damit nur marginal zu schwächen.

Das Ganze läuft auf ein Katz-und-Maus-Spiel hinaus. Die Katze will Facebook fressen und die Facebook-Maus muß der Katze ausweichen.

Anonymous hat also gute Chancen, Facebook zumindest den Tag sehr sehr schwer zu machen. Die Anwender werden an diesem Tag wohl nicht alle Services von Facebook nutzen können.

Das Beste wäre also, an diesem Tag Facebook gar nicht erst aufzurufen.

Anonymous wird zumindest an dem Tag nur gewinnen können: Entweder in dem sie Facebook in die Knie zwingen oder der User freiwillig auf Facebook verzichtet.

Ziel erreicht, Schiff versenkt


Aktuell rollt wieder einmal eine Betrugswelle durch deutsche Telefone.

Es fängt harmlos an, eine nette freundliche Stimme stellt sich mit Verbraucherzentrale (oder ähnlich) vor und möchte nur kurz Daten abgleichen. Spätestens hier sollten sämtliche, aber auch wirklich sämtliche Alarmglocken läuten.

Im Laufe des Gespräches wird einem in irgend einer Art und Weise ein Abo einer zweifelhaften Werbezeitung untergejubelt. Selbst wenn man zu keinem Zeitpunkt etwas derartiges gesagt haben sollte.

Etwas später trudelt dann eineZeitschrift ein, Win - Das Fachmagazin für Gewinner. Diese Ausgabe ist erst einmal kostenlos. Doch dem Begleitschreiben liegt bereits eine Rechnung bei. Die selbstverständlich beglichen werden soll.

Das Schreiben selbsat ist mindestens 4 Wochen alt, weshalb es schwierig sein dürfte, hier gemäß Fernabsatzregeln einen fristgemäßen Widerruf zu starten.

Ein solcher ist auch gar nicht notwendig.

Der gesamte Prozess riecht so meilenweit nach Betrug, dass man hier vor irgendwelchen gerichtlichen Auseinandersetzungen gar keine Angst haben braucht.

Wie geht man nun mit diesem Schreiben um:

1. Strafanzeige gegen den Absender stellen. Dies kann man mittlerweile sehr leicht im Internet erledigen, z.B. internetwache.brandenburg.de

2. Auflaufende Mahnungen, Rechtsanwaltsschreiben, Inkassoanschreiben können ruhig ignoriert werden.

3. Einen eintreffenden gerichtlichen Mahnbescheid *sofort* in vollem Umfang widersprechen.

Erfahrungsgemäß ist dann Ruhe.

Ängstliche Nauren können auch diesen Weg beschreiten:

Unter Angabe der Kundennummer einen Widerruf tätigen. Denn die Angabe eines Datum im Brief gilt nicht als Beginn der 14tägigen Widerruffrist. Und danach kann man sich ebenfalls zurücklehnen und alle Mahnungen bis zum Mahnbescheid ignorieren.

Ganz wichtig: Auf einen *gerichtlichen* Mahnbescheid *muss* reagiert werden. Ohne Reaktion erkennt man die Forderung an und die Firma darf sofort mit staatlicher Hilfe zwangsvollstrecken.

Bekommt man mit der Zeitschrift eigentlich irgend einen Mehrwert? Nein. Es ist ein Heft, überwiegend mit Werbung und einigen wenigen Artikeln von zweifelhaftem redaktionellen Wert.

Übrigens, im Anschreiben findet man rechts oben einen kleinen Vermerk, dass das Telefonat aufgezeichnet wurde und damit der Beweis vorläge, dass man in der Tat ein Abo abgeschlossen hätte. Unter einer kostenpflichtigen Rufnummer, 14 cent pro Minute, könne man sich dies noch einmal anhören. Diese Nummer sollte man *nicht* anrufen. Denn 1. ist es illegal ohne Einverständnis das Telefonat aufzuzeichnen und zweitens ist aus genau dem Grund dort alles zu hören aber nicht das Telefonat. Es ist auch nur ein weiterer Versuch der Abzocke und Einschüchterung!

Am besten ist es, neben den oben geschilderten Schritten, den Vorgang auch der jeweiligen Verbraucherzentrale zu melden. Erfahrungsgemäß ist auch dann ganz schnell Ruhe.

Das wichtigste ist jedoch:

LEISTEN SIE KEINE ZAHLUNGEN!

Der Tod kommt schleichend. Erst traf er die 100 Watt Glühlampe. Dann starb die 70 Watt Lampe und nun wird es auch die 60 Watt Lampe treffen. In der EU dürfen diese Lampen nicht mehr produziert werden. Alles was man jetzt noch zu kaufen bekommt, sind Restbestände, die auch weiterhin verkauft werden dürfen.

Wegen des Verbotes soll es vereinzelt zu Hamsterkäufen kommen.

Doch das Horten der Lampen macht keinen Sinn. Die Hysterie um das Verbot macht keinen Sinn.

Denn es gibt für alle Anwendungszwecke Alternativen.

Fangen wir bei der normalen Wohnraumbeleuchtung an. Hier werden in der Regel 1 bis 5 Glühlmapen verwendet, meist mit 60 Watt.

Hier bieten sich Leuchtstofflampen (die sogenannten Ennergiesparlampen) an. Eine weitere Alternative sind Halogenlampen in Glühlampenform. Um eine 60 Watt Glühlampe zu ersetzen benötigt man  eine 15-20 Watt Energiesparlampe (ESL) oder eine ca. 50 Watt Halogenlampe. Der Optik wegen sollten beide Lampentypen in der üblichen Glühlampenform vorliegen. Während das Licht der Halogenlampe nahezu keinerlei Unterschiede zur konventionellen Glühbirne aufweist (ist ja auch logisch, in beiden Fällen wird ein Draht zum Glühen gebracht), muss man bei der ESL auf die Farbtemperatur achten. Warmweiss ist das Stichwort!

Wohnräume sind damit völlig problemlos mit energiesparenderen Lampen ausstattbar. Die Kosten sind überschaubar. Eine Halogenlampe kostet ungefähr 1 Euro, passende ESL müssen nicht über 5 Euro kosten.

In sehr vielen Wohnzimmern stehen Halogen-Deckenfluter. Hier kommt das Licht aus einem Leuchtstab. Die Leistung liegt bei 150 Watt, oft auch 300 Watt. Auch hier ist mittlerweile ein Austausch durch sparsammere Leuchten möglich. Die Leuchtstäbe gibt es auch als Energiesparlampen. Die längeren Stäbe gibt es mit ca. 25 Watt und die kürzeren mit ungefähr 11 Watt. Allerdings sind diese Lampen alleine noch keine Alternative. Denn nur zwei Deckenfluter mit je 25 Watt ESL können  einen Deckefluter mit 150 Watt Leuchtstab halbwegs adäquat ersetzen. Die kleineren Leuchtstäbe selbst kann man nicht guten Gewissens als alleinige Leuchtquelle mit ESL ersetzen.

In Arbeitsräumen wie Küche, Keller, Hobbyräumen, Toiletten etc. kann man ebenfalls problemlos ESL oder Halogenlampen statt herkömmlicher Glühlampen verwenden.

Wirklich kritisch sind Bereiche, die sehr oft an- und ausgeschaltet werden. Insbesondere Bereiche, die mittels Bewegungsmelder geschaltet werden. Hier sind ESL ungeeignet. Viele Schaltvorgänge zerstören die ESL innerhalb weniger Monate. Hier bleibt als Alternative nur die Halogenlampe.

Ebenfalls in den kritischen Bereich gehören Lampen, die dimmbar sein sollen. Die Glühlampe ist hier problemlos. Als Alternative ist die Halogenlampe ebenfalls fast problemlos. Bei Halogenlampen muss man nur dafür sorgen, dass diese Lampen regelmäßig über einen gewissen Zeitraum mit voller Helligkeit strahlen können. Verwendet man Halogenlampen überwiegend im gedimmten Zustand, verkürzt sich die Lebensdauer, nicht stark, aber merklich. ESL sind in der Regel nicht dimmbar. Die ESL die man trotzdem dimmen kann, müssen ihre Praxistauglichkeit erst noch beweisen.

Warum macht ein Hamstern von Glühlampen keinen wirklichen Sinn?

Klare Antwort: LED.

Über diesen Lampentyp wurde noch gar nicht gesprochen. Aus gutem Grund. Aktuell ist dieser Lampentyp einfach zu teuer, um eine echte Alternative sein zu können. Ausserdem ist dieses Leuchtmittel meist nicht hell genug.

Doch die Technik entwickelt sich rasend schnell weiter. Was heute noch nicht attraktiv ist, kann sich schon morgen ändern. Vor einem Jahr waren LED-Lampen gleicher Leistung noch fast doppelt so teuer. In nur wenigen Jahren wird, da muss man kein Prophet sein, die LED-Lampe alle bisherigen Leuchtmittel verdrängt haben.

Der Preis wird sinken, die Lichtausbeute steigen und die Lichtfarbe wird so genau einstellbar sein, dass man die Abwesenheit konventioneller Lampentechnik gar nicht merken wird.

Doch das ist noch Zukunftsmusik. Doch um diese Zukunft zu erreichen, benötigt man nur wenige Reserven an alter Lampentechnik. Hand aufs Herz: Wieviele Glüchlampen sind Ihnen im letzten Jahr ausgefallen? 1? 2? Ich wette mit Ihnen, bestimmt nicht mehr als 5. In unserem Haushalt war es genau 1 Glühlampe. Das letzte Mal, dass ich ein Six-Pack-60-Watt-Lampen gekauft habe, liegt schon mehr als 5 Jahre zurück. Und in der Schublade liegen immer noch 5 oder 6 Lampen. 

Für heute bleibt festzustellen: Das Aus der Glühlampe bedeutet keineswegs ein Aus für das gewohnte Lebensgefühl. Zu jeder Art von Leuchtmittel gibt es echte Alternativen, die auch dem Geldbeutel keine größeren Schäden zufügen. Wir müssen einfach nur den eingebauten Konservatismus überwinden.

Und wer das nicht kann, der soll, gottverdammtnochmal, bei seinen alten Glühlampen bleiben. 

3D ist der Hype, der die Leute in Scharen in die Kinos zurückholen soll und der der Bluray-Disc den entscheidenden Vorteil gegenüber der DVD verschaffen soll.

Eine 3D-Kino-Karte ist teurer als die normale, konventionelle Fassung. Manchmal mehr als 50%. Dazu kommt noch ein Euro für die notwendige Brille. Bei der Gelegenheit: Die Unsitte, die Brille nach der Vorführung wegzuwerfen, sollte man sich abgewöhnen. Die Brille kann bei anderen 3D-Kino-Besuchen noch einmal verwendet werden. Man spart also Geld und schont die Umwelt, da Müll vermieden wird.

Wenn der Film also deutlich teurer ist, erwartet man einen deutlichen Mehrwert, also ein intensiveres Kino-Erlebnis.

Am Beispiel des 8. Harry-Potter-Films kann man hier klar sagen: Geld verschenkt.

Doch 3D ist nicht gleich 3D.

Es kommt sehr darauf an, mit welcher Technik der Film erstellt wurde.

Während bei Shrek 4 oder Ice Age 3, beides Animationsfilme, die komplett im Computer entstanden sind, der 3D Effekt ein Ergebnis geballter Rechenpower ist, ist dies bei Filmen mit echten Schauspielern anders. Hier wurde nur teilweise der Computer eingesetzt. Für viele Aufnahmen müssen optische Geräte benutzt werden. Und hier stößt man an Grenzen, Stichworte sind hier Schärfentiefe und Unschärfebereich.

Zur Erläuterung: Im realen Leben. stehen wir z.B. drei Menschen gegenüber, einer steht direkt vor uns (Vordergrund), einer vielleicht 10 Meter entfernt (Mittelgrund) und einer sagen wir 200 m im Hintergrund. Unser Auge hat nun die Wahl, einen der drei Menschen zu fokusieren. Schauen wir den Menschen in einer bestimmten Ebene an, werden die beiden anderen Ebenen unscharf. Im Kino ist es ähnlich. im 2D-Kino bestimmt üblicherweise die Kamera wer scharf dargestellt werden soll. Im 3D-Kino ist es anders, da sind wir als Betrachter es gewohnt, zu entscheiden, was wir uns anschauen, den Vordergrund oder vielleicht auch mal den Hintergrund. Nur, die Kamera weiß nicht, was wir uns anschauen wollen. Hier sind die Animationsfilme aus dem Computer klar im Vorteil, hier wird einfach alles gestochen scharf gerendert, die gewohnte Unschärfe produziert unser Auge quasi automatisch. Der natürliche Seheindruck bleibt. Nicht so im Realfilm. die gesamte Sichtachse scharf zu halten ist schwer, insbesondere wenn Nebel mit ins Spiel kommt. Und hier hat dann das Auge oft das Gefühl, das Bild ist nicht scharf, das Gehirn will selber schärfen, scheitert aber kläglich und revangiert sich mit Kopfschmerzen. Letztere können natürlich auch auftreten, wenn das Gehirn scharfe Bereiche im Animationsfilm künstlich verunschärfen soll. Daher gibt es viele Menschen die generell mit der neuen Technik Probleme haben, aber das ist ein anderes Thema...

Hier bleibt erst einmal festzuhalten. Harry-Potter-3D ist von den 3D Effekten eher enttäuschend (der Film selbst ist natürlich, vor allem für Fans, großes Kino). Denn möglicherweise kommt ein weiteres Problem hinzu: Es gibt Techniken, um aus 2D-Material 3D-Effekte zu zaubern. Dies kann gut funktionieren, manchmal aber auch furchtbar in die Hose gehen, der letzte Alice im Wunderland mag hier als abschreckendes Beispiel genannt sein. Bei Harry Potter hat man jedenfalls oft das Gefühl, vor allem wenn man mit Ice Age 3 und Shrek 4 vergleicht, das hier keine echtes 3D Aufnahme-Equipment zur Verfügung stand. Das die 3D-Effekte nicht den Film zerhauen liegt vielleicht mit daran, dass viele Teile des Films an und im Computer entstanden und hier natürlich echtes 3D berechnet werden kann.

Fazit: 3D steht noch am Anfang der Entwicklung. 3D im Kino ist streng genommen nur ein Trick und eigentlich immer noch zweidimensional. Dadurch müssen sich die Filmer viel stärker mit den biologischen Gegebenheiten der potentiellen Kino-Besucher auseinandersetzen als bei herkömmlicher Filmtechnik. Z.B. verbieten sich heftige Kamerafahrten und -schwenks bei 3D, es sei denn, die Kinobetreiber haben Spaß daran, wenn die Besucher ihnen reihenweise die Kinosäle voll kotzen...

Wenn man den Mehrpreis zahlen möchte, sollte man sich im Vorfeld informieren, ob der Film mit echter 3D-Technik zu 100% auf 3D-Material produziert wurde. Dann und nur dann wird man optisch von der dritten Dimension nicht enttäuscht sein.

Im Heimbereich sollte man eh die nächste Generation an 3D-Abspielgeräten abwarten. Hier gibt es doch noch zu viele Unzulänglichkeiten, aber auch das ist ein anderes Thema und soll ein anderes Mal erörtert werden. 

 

Cloud-Computing ist aktuell in aller Munde. Die Datenwolke ist der Heilsbringer in einer Zeit, wo schnellere Computer, bessere Grafikkarten, größere Festplatten kein Verkaufsargument mehr sind.

Doch was meint nun Cloud-Computing?

Ganz einfach: Wenn man gestern einen Text schrieb, wurde der auf der rechnereigenen Festplatte gespeichert. Konnte von dort gelesen oder ausgedruckt, manchmal auch per E-Mail an andere verschickt werden. Ähnlich verhielt es sich mit eigenen Bildern, z.B. die Fotos vom letzten Familienurlaub, der Musiksammlung für den MP3-Player oder den empfangenen E-Mails.

Heute speichert man nichts davon mehr auf dem eigenen Rechner. Denn heute will man nicht nur zu Hause einen Text lesen, sondern auch in der Firma, unterwegs und bei Freunden von deren Rechner.

Also speichert man alle seine Daten in der Wolke (in der Cloud). Das sind Server von Firmen, über die man über das Internet zugreifen kann.  Der Service ist mittlerweile so transparent, dass man als Anwender kaum noch einen Unterschied zur eigenen Festplatte ausmacht, in Zeiten schnellen Internets, ist das erst recht kein Problem mehr.

Wenn Daten an einer zentralen Stelle gespeichert sind, kann man mit fast allen denkbaren Endgeräten auf diese Datenwolke zugreifen: PCs, MP3-Player, Handy, Notebook, Tablett. Mittlerweile können sogar Fernseher, und andere Home-Entertainment-Systeme auf die Wolke zugreifen.

Ein weiterer Vorteil: Für das Backup ist der Anbieter der Wolke zuständig.

Und sicher ist das ganze auch noch, ohne Passwort bleibt die Wolke verschlossen.

Und trotzdem sind Wolken am Himmel aufgezogen, dunkle, böse Wolken, die unsere nette Datenwolke verdunklen.

Denn, die ersten Datenverluste sind in der Wolke aufgetreten. Google musste den Verlust von E-Mails bekanntgeben. Amazons Datendienst hat erste Verluste zu vermelden.

Und selbst mit der Unterbindung des Zugriffs von anderen steht es nicht zum Besten!

Microsoft musste mittlerweile einräumen, dass sie auf Aufforderung von US-Regierungsstellen Daten herausgeben müssen. Schlimmer noch: Es kann sogar passieren, dass sie dem Anwender nicht einmal eine Information darüber geben dürfen, wenn der Große Bruder große Stielaugen gemacht hat. Denn der sogeannte Patriot Act, installiert nach dem die Türme gefallen sind, erlaubt den USA weitreichende Befugnisse.

Selbst Microsoft-Server in der EU sind nicht sicher. Microsoft als US-Unternehmen würde auch innerhalb Europas gespeicherte Daten auf Verlangen herausgeben.

Damit ist die Cloud für alle gestorben, die ihre Daten wirklich privat halten wollen.

Die Cloud-Services sind ok, solange man sich dessen bewußt ist, dass die Daten genauso vertraulich sind, wie der Text einer Postkarte vertraulich ist. Selbst Verschlüsselung ist kein Allheilmittel. Heute gelten nahezu alle Verfahren als knackbar. 

Damit sind Cloud-DIenste am besten noch im heimischen Netzwerk installierbar, aber für die meisten Anwender gehen damit die Vorteile der jederzeit und überall verfügbaren Daten verloren.

Schade, gute Idee vermurkst, weil der Staat unbedingt spionieren können will.

Er ist mittlerweile allgegenwärtig, der Daumenhoch-Button von Facebook.

War er erst nur auf Facebook-Seiten zu sehen, wo man jeden Mist damit aufwerten konnte, ist dieser Button mittlerweile auch auf unzähligen anderen Facebook fremden Seiten zufinden.

Die Seitenbetreiber versprechen sich damit eine bessere Wahrnehmbarkeit und die Anwender eine gewisse Qualifizierung des Angebotes (eigentlich ist es nur ein Appell an den Herdentrieb im Menschen, denn das, was etlichen anderen gefällt, wird mir sicherlich auch gefallen).

Soweit so gut.

Facebook ist aber nun kein edler Ritter. Facebook will Geld verdienen. Und Facebook verdient an den Daten seiner Mitglieder. Je besser Facebook seine Mitglieder kennt, um so mehr sind diese Daten wert.

Was passiert nun mit dem Button?

Wird eine Seite mit diesem Button, geladen, wird noch bevor der Surfer die Seite sieht, der Inhalt hinter dem Button ausgeführt. Es werden ein paar Daten erhoben und an Facebook geschickt. Das ist ja auch Sinn der Sache. Aber das Beste kommt ja noch.

Wenn der Surfer nicht nur die ausgewählte Seite in seinem Browser offen hat, sondern auch noch Facebook selbst offen ist, kann Facebook genau erkennen, wer der User ist, der die besagte Seite gerade aufruft.

Hier kann nun Facebook vortreffliche Personenprofile anfertigen bis hin zu Bewegungsprofilen, natürlich ohne um Erlaubnis zu fragen.

Was kann man dagegen tun?

Zum einen sollte man Facebook schliessen, wenn man auf anderen Seiten herum turnt.

Zum anderen kann man seinem Browser verklickern, dass sogenannte Cookies von Drittanbietern blockiert werden sollen. Dann kann Facebook sich nicht den Keks schnappen und einfach zu seiner Datenbank hinzufügen.

Doch Vorsicht, Webseiten übergreifende Kekse können durchaus auch sinvoll sein. Und wenn man diese blockiert, funktionieren einige Webseiten nicht mehr. 

Aktuelle Mobiltelefone sind eierlegende Wollmilchsäue.

Man kann:

  • im Web surfen
  • E-Mails schreiben
  • Musik hören
  • Filme anschauen
  • Bücher lesen
  • SMS verschicken
  • auf Facebook zugreifen
  • Twittern
  • Termine verwalten
  • Kontakte pflegen
  • Notizen schreiben
  • Texte erstellen
  • Präsentationen erstellen
  • Excel-Tabellen aufbauen
  • Spiele spielen
  • Navigationssysteme ausführen
  • das Telefon als Wasserwaage verwenden
  • das Telefon als Kompass benutzen
  • Fotos machen
  • Videofilmen
  • telefonieren

u.v.a.m.

Das alles mit ein paar Fingertips, Fingergesten, durch Drehen oder wackeln am Telefon.

Doch braucht man das alles wirklich?

Ich habe ein uraltes Telefon, einen MDA III mit einer ebenfalls uralten Windows Mobil-Version.

Der MDA sollte genau zwei Geräte ersetzen, einen stinknormalen PDA (also einen elektronischen Terminkalender mit Notizfunktion) und ein Telefon (zum Telefonieren und SMS-Versand)

Die unzähligen anderen Funktionen hatten schön im Hintergrund zu bleiben, sie wurden nur selten, wenn überhaupt benutzt.

Dann fiel mir ein neueres Gerät in die Hände, ein HTC HD2.

Bombastisch großer Bildschirm, bombastische Auflösung, statt mit einem Stift reichten die Finger zur Bedienung aus. Wahnsinn!

Doch es folgte sehr schnell die Ernüchterung.

Texte tippten sich furchtbar schlecht auf der Bildschirmtastatur. Mit einem Stift konnte man sehr viel schneller tippen. Fast alle Funktionen wollten erst einmal eine Internet-Verbindung aufbauen. Dumm, wenn man über keine Flatrate, also einen Pauschaltarif, verfügt.

Und dann der Wust an Programmen...

Muss man unbedingt immer und zu jederzeit seine Facebook- oder Twitteraccounts überprüfen? Kann man das nicht besser (und bequemer) mit einem Notebook machen?

Brauche ich ein über 100g schweres Gerät, um unterwegs Musik zu hören? Genügen dazu nicht auch nur wenige Gramm schwere MP3 Player? Ist das Ansehen von Filmen auf 10 cm Bildschirmen ein Hochgenuss?

Ich gebe es nur ungern zu, aber dieses Handy hat mich doch glatt überfordert. Denn man konnte nicht einmal schnell ein paar der Funktionen einfach verstecken und Platz für das Wesentliche machen!

Dieses Handy benötigt Einarbeitungszeit.

Immerhin, telefonieren ging auch.

Wer sich heute ein neues Mobiltelefon zulegen möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, was er damit machen will.

Das oft gehörte Argument "ich möchte später mal dies und das machen" kann man stecken lassen. Man muss sich entscheiden, was will man JETZT, JETZT und nicht eventuell später. Denn jede tolle Funktion muss man JETZT bezahlen, entweder über den Gerätepreis oder über die monatlichen Gebühren., später gibt es sie vielleicht in einem neuen Handy ohne Mehrkosten. Doch geschenkt wird einem trotzdem nichts. Und wenn man von unterwegs twittern möchte, dann braucht man eben ein Gerät, mit dem das geht. Will man das vielleicht später mal, dann sollte man das auf das nächste Telefon verschieben, mit dem Twittern noch viel besser möglich sein wird.

Leider gibt es einfache Telefone kaum noch. Das ist bedauerlich. Und eine vertane Chance für die Anbieter, die eine vielleicht gar nicht so kleine Marktnische nicht bedienen.

Und spätestens wenn die Anwender ihr Telefon im hohen Bogen zum Fenster rauswerfen, weil es wieder einmal im wichtigen Gespräch abgestürzt ist, wird der Featureitiswahnsinn ein Ende haben.

Und das Ende kommt, ganz sicher!

Die Polizeit Brandenburgs informiert darüber, dass mit dem schönen Wetter und dem Trend zu Fahrradausflügen auch die Fahrraddiebe wieder aus ihren Löchern gekrochen kommen.

Besonders gefährdet sind große Abstellplätze an Bahnhöfen, an Stadien oder anderen Freizeiteinrichtungen.

Die Polizeit empfiehlt immer das Rad gut abzuschliessen. Eine individuelle Kennzeichnung unterstützt den Schutz dann noch.

Als Schloss sind massive Stahlketten, Bügel- oder Panzerkabelschlösser in ausreichender Größe, um das Fahrrad an fest installierten Gegenständen zu befestigen. Einfach nur die Räder zu blockieren stelt sich meist als unzureichender Schutz heraus. Denn wer Ihr Fahrrad liebt, der schiebt... es womöglich vor Ihren Augen einfach davon.

Ist das Fahrrad erst einmal gestohlen, ist das Rad vermutlich unwiederbringlich weg. Deshalb sollte man das Hauptaugenmerk in die Vorsorge stecken. So helfen Fahrgestellnummern in Verbindung mit dem bei der Polizeit verfügbaren Aufklebern "Finger weg - Mein Rad ist codiert", potentielle Langfinger abzuschrecken. Gibt es keine Fahrgestellnummer, kann man eine eigene anbringen (lassen).

Denn je genauer man sein gestohlenes Fahrrad beschreiben kann, um so höher die Wahrscheinlichkeit, dass es im Fall der Fälle sich vielleicht doch wieder anfindet.

Wer erwägt, ein Fahrrad gebraucht zu kaufen, sollte als Käufer unbedingt auf einem Fahrradpass bestehen. Ohne einen solchen, könnte es sich um Diebesgut handeln. Und wer Diebesgut ankauft, macht sich der Hehlerei schuldig. 

Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) sind Stämme von Bakterien, die beim Menschen gefährliche Durchfallerkrankungen auslösen können.

Aktuell scheinen sich diese Bakterien von Nordwesten aus über unsere Republik auszubreiten.

Die Quelle der Infektion ist noch nicht gefunden.

Was man weiss, ist, dass der Erreger in Wiederkäuern, Rinder, Schafe, Ziegen, am häufigsten vorkommt.

Vom Menschen aufgenommen wird er meist über rohes Fleisch oder Rohmilch. Dieser Infektionsweg scheint dieses Mal jedoch nicht Ursache für die Erkrankung zu sein.

Zusätzlich kann der Erreger aber auch noch über fäkalienverseuchtes Trink- oder Brauchwasser aufgenommen werden. Damit sind eine Vielzahl weiterer Produkte für eine Übertragung denkbar: nichtpasteurisierte Säfte oder Salat.

Für diesen Weg sprechen, dass die Hauptzahl der Erkrankten erwachsene Frauen sind. Diese wiederum sind in unserer gesellschaft überwiegend für das Zubereiten der Speisen in den Familien zuständig. Über ungewaschenes Obst oder Gemüse kann eine Ansteckung erfolgen.

Die Bakterienstämme sind hochinfektiös. Bereits 100 Bakterien genügen für eine Ansteckung. Zum Vergleich, in einem Liter Meerwasser befinden sich 10.000.000 bis 1.000.000.000 (10 Mio bis 1 Mrd) Bakterien.

Die Erkrankung selbst äußert sich durch einen blutigen Durchfall, da die Stoffwechselprodukte der Bakterien die Zellen der Darmwand und der Blutgefäßwände zerstören.

Eile tut not, da es im Komplikationsfall zu Nierenversagen und zum Tode kommen kann.

Eine Behandlung mit Antibiotika ist kaum erfolgreich, da die Bakterien sehr schnell resistent werden. Meistens erfolgt eine Blutwäsche (Dialyse).

Die Krankheit selbst ist hochansteckend. Die Übertragung kann durch Tier-Mensch-Kontakte (Streichelzoo, landwirtschaftliche Betriebe) genauso erfolgen wie durch direkte Mensch-zu-Mensch-Kontakte.

Eine gute Hygiene ist deshalb oberstes Gebot: Waschen von Obst und Gemüse, Abwaschen von Messer und Geschirr, welches für die Zubereitung benutzt wurde, regelmäßiges Waschen der  Hände.

Seit 1998 ist die Krankheit oder auch schon der Verdacht auf Vorliegen einer Infektion mit EHEC-Stämmen meldepflichtig.

Die Polizei Brandenburg informiert über eine neue Betrugsmasche, die im Lande zu zirkulieren scheint.

Dabei werden die Opfer angerufen und ihnen wird mitgeteilt, dass ihnen ein Gewinn in z.B. 1800 Euro in Form eines Verrechnungsschecks per Nachnahme zugeht. Per nachnahme wird eine Gebühr von 75 Euro fällig.

Holt man dieses Einschreiben ab, zahlt also die Gebühr, findet man in dem Brief nur wertlose Anschreiben mit kostenpflichtigen Diensten.

Die Polizei weist daraufhin, wer an keinem Gewinnspiel teilgenommen hat, kann auch nichts gewonnen haben! Man sollte also grundsätzlich solche kostenpflichtigen Schreiben nicht annehmen. Seriöse Gewinne werden auf offiziellem Wege und ohne Kosten zugestellt.  

Nach dem die diesjährige Steuerbescheidbearbeitung doch erstaunlich lange dauerte, von Softwareproblemen war hier die Rede, werden nun mehr alle Vorgänge zügig abgearbeitet.

Das ist die Gelegenheit, für Betrüger auf großen Fischzug zu gehen.

Fishing ist hier auch genau das Stichwort. Unter Fishing versteht man das illegale Erschleichen von z.B. Kontoinformationen mit Pin und TAN.

Und genau hier setzen die Betrüger an: Sie verschicken Mails, die den Anschein erwecken, sie kämen vom Bundesfinanzministerium und versprechen eine Steuererstattung. Um den Betrag überweisen zu können, benötige man nun aber Kreditkarten- und Kontoinformationen.

Leider sind viele Menschen so gestrickt, dass der gesunde Menschenverstand aussetzt, wenn es um Erstattungen geht.

Grundsätzlich gilt immer: Wenn irgendwer Geld verspricht, hat dies fast immer einen Haken. Insbesondere wenn man nur über durchaus dubiose Kanäle an das Geld gelangen kann, hier waren z.B. telefonische Rückfragen ausgeschlossen.

Im Fall der Steuerbescheide verweist das Bundesfinanzministerium darauf, dass niemals per Internet Kontodaten und dergleichen abgefragt werden. Außerdem ist für den Steuerbescheid nicht das Bundesfinanzministerium zuständig sondern das jeweilige Finanzamt, für Einwohner der Stadt Müncheberg dürfte dies das Finanzamt in Strausberg sein. 

Ab heute, den 9.5.2011, beginnt die Volkszählung.

Eigentlich sind es zwei Zählungen, zum einen werden zufällig ausgewählte Männlein und Weiblein Stichprobenhaft befragt und zum anderen alle Häuslebesitzer.

Beiden Befragungen gemein ist die Auskunftspflicht. Das bedeutet, wer meint, die Auskunftsaufforderung boykottieren zu können, irrt. Es wird ein Ordnungsgeld festgesetzt. Wer jetzt glaubt, damit sich Freikaufen zu können, irrt ein weiteres Mal. Wer nach Zahlung des ersten Ordnungsgeldes weiter an seinem Boykott festhält, bekommt ein weiteres Ordnungsgeld aufgebrummt, natürlich höher als das erste.

Um ein Beantworten kommt man also nicht herum. Trotzdem sind wir nicht komplett ohne Rechte:

Niemand muss einen der Volksbefrager auf sein Grundstück lassen. Die Befrager müssen sich ausweisen, wird dies verweigert, sofort die Polizei rufen.

Man kann die Fragen auch schriftlich beantworten. Der Befrager muss einem die erforderlichen Unterlagen aushändigen. Da die Befrager dann aber weniger Geld bekommen, ist vorstellbar, dass diese "sanften" Druck ausüben werden. Nicht unter Druck setzen lassen! Klar zum Ausdruck bringen, dass man Auskunft geben möchte, aber nicht im Beisein des Befragers.

Wer schriftlich Auskunft geben möchte, kann dies durch eigenhändiges Ausfüllen des Befragebogens oder per Online-Fragebogen.

Ganz wichtig: Unbedingt innerhalb der angegebenen Frist antworten, sonst droht ein Ordnungsgeld.

Sollten Minderjährige befragt werden, hat man als Erziehungsberechtigter immer das recht, bei der Befragung anwesend zu sein. In eine korrekt ablaufende Befragung sollte man sich aber nicht einmischen.

Die Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Es macht übrigens keinen Sinn, sich Antworten einfach nur auszudenken. Die Antworten werden mit vorliegenden Informationen abgeglichen und zu nahezu allen Fragen liegen die Antworten eigentlich schon vor. Bei der Befragung geht es also grundsätzlich nur um ein Validieren des vorliegenden Datenbestandes, des Datenbestandes des Statistikamtes, nicht der Behörden selbst..

Mit den Antworten können die Behörden auch nicht wirklich Schindluder treiben, denn eine Korrektur eventuell falscher Daten werden nicht vorgenommen, so unisono die Verantwortlichen der Volkszählung. Aber die Befrager... Diese sind zwar verpflichtet, alle Antworten nur dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen, aber im Vorfeld zirkulierten Aufrufe von z.B. der NPD u.a. z.B. Sekten, an ihre Mitglieder, sich als Befrager zu melden, um so Einblick in das private Umfeld von z.B. Gegnern zu bekommen.

Deshalb: NIEMAND MUSS BEFRAGER IN SEIN HAUS/WOHNUNG LASSEN!

Nicht nur die Apple-Jünger werden mittels Bewegungsprofilen ausspioniert, auch Google zeichnet akribisch Bewegungsprofile auf und läßt sich die Werte übermitteln.

Im Gegensatz zum iPhone, welches die daten über ein ganzes Jahr speichert, ist die Anzahl der Datensätze bei Android auf 50 begrenzt.

Zusätzlich protokolliert Googles Handy, die jeweils 200 letzten WLAN Netzwerke, die das Gerät in seiner Umgebung lokalisiert hat.

Dies ist um so erstaunlicher, weil Google im Rahmen seines Streetview-Projektes gerade erst eins auf die Mütze bekommen hat, weil die Firma nicht nur die Strassenzüge fotografierte sondern auch die lokalen WLAN-Netze erfasste.

Warum aber sind Apple und Google so erpicht darauf, die Bewegungsdaten zu erfassen?

Die Antwort ist wie immer ganz einfach: Geld!

Die Bewegungsprofile stellen die Basis für ortsbezogene Dienste dar. Hier sind z.B. Restaurant- und Museumsführer die trivialsten Dienste.

Kritisch wird es, wenn es um Überwachungsdienste geht. Zum Beispiel könnten Firmen damit ihren Aussendienst überwachen.

Und spätestens jetzt sollte Schlus sein und Android handys im hohen Bogen in den Müll wandern.

Doch welches Handy soll man dann noch kaufen?

Black Berry? Microsoft-Handys?

Überwachen kann man jedes Handy.

Damit it der Staat gefragt. Er muss einschreiten und die Rechte seiner Bürger schützen. Doch auch der Staat ist sehr an Bewegungsprofilen interessiert.

Vorwärts, 1984 ist nah...  

Seit 2010 Apple auf den iPhones ein Software-Update installierte, werden von den Nutzern Bewegungsprofile gespeichert.

Entdeckt haben diese Machenschaft zwei britische Experten, die ein kleines Programm schrieben, mit dem man diese Bewegungsprofile auf einer Karte einzeichnen kann.

Die Bewegungsprofile enthalten Uhrzeit, Längen- und Breitengrad. Allerdings werden diese Daten nicht vom eingebauten GPS-Empfänger zur Verfügung gestellt sondern von den Funkzellen.

Noch ist nicht bekannt, ob die Daten heimlich an Apple übermittelt wurden.

Fakt ist jedoch, dass iPhone-Benutzer damit zu unfreiwilligen IMs geworden sind, mit dem klaren Auftrag, sich selbst auszuspitzeln.

Die Daten selbst liegen jedoch ungeschützt im Telefon und könnten von jedem ausgelesenwerden, also auch von anderen Programmen und dabei natürlich auch an dubiose Internetserver übermittelt werden

Doch bevor sich viele Nutzer künstlich über diese Bespitzelung aufregen, sollte jeder für sich selbst überlegen, wie freizügig er mit seinen Daten meist umgeht. Z.B. nutzen sehr viele den Google-Dienst Latitude, mit dem man Freunden seinen momentanen Aufenthaltsort melden kann.

Aktuell gibt es keine sichere Lösung, die Speicherung zu verhindern. Es gibt zwar ein Gegentool, um dieses erfolgreich nutzen zu können, müßte man das iPhone aus dem Klammergriff von Apple befreien, eine Aktion, die Apple als illegal bezeichnet.

Es gibt also letztlich nur eine Chance, der potentiellen Datengier von Apple ein Schnippchen zu schlagen: Finger weg von Apple! 

Die Vorarbeiten für die Volkszählung wurden geleistet. Die Gebäudeerfasung sollte bei allen Hausbesitzern schon längst eingetroffen sein.

Demnächst steht nun die "richtige" Volkszählung an.

Und hier droht Unheil. Erschreckendes Unheil. Denn die Zählung öffnet Tür und Tor für Spionage.

Um die Volkszählung leisten zu können, werden Freiwillige gesucht, die für 7,50 Euro pro Haus die Befragung vornehmen. Die Resonanz scheint riesig. Insbesondere bei der NPD, die ihre Mitglieder und Sympathisanten aufruft, sich in Massen zu melden und dann Bericht zu erstatten, von ihren Erfahrungen, ihren Eindrücken etc. So will man Milieu-Studien erhalten, die potentielle Wählerschichten erschliessen, aber noch viel wichtiger, man möchte über potentielle Feinde Daten sammeln.

Ausserdem melden sich religiöse Zirkel, Diebesbanden und anderes zwielichtiges Gesocks an.

Welche Rechte hat nun der befragte Bürger? Muss man den Nazihorden Zugang zur Wohnstube gewähren? Muss man es Dieben leicht machen, potentielle Ziele auszubaldowern?

Nein. Niemand muss Volksbefrager in seine Wohnung lassen. Die Wohnung steht weiterhin unter dem besonderen Schutz des deutschen Grundgesetzes, sie ist weiter unantastbar.

Und niemand muss eine Befragung an der Türschwelle über sich ergehen lassen.

Allerdings muss mann sich dann schriftlich äußern. Doch auch hier ist Vorsicht angebracht: Man vergewissere sich genau, ob die ausgefüllten Formulare an die richtige Adresse gehen!

Nach dem bereits letzten Mo. das Flachdach einen Supermarktes in Seelow eingestürzt ist, ist es spätestens jetzt notwendig, Vordächer, Garagendächer, Dächer von Veranden etc. von ihrer teilweise bis zu einem halben Meter hohen Schneedecke zu befreien.

Insbesondere wenn die nächsten Tagen Tauwetter einsetzt, kann sich der lockere Schnee ordentlich mit Wasser voll saugen und wird damit sehr schwer!

Bei der Gelegenheit empfiehlt es sich auch, die zahlreichen Eiszapfen von den Vorsprüngen abzuschlagen.
Angekündigt war er von den Meteorologen schon länger, nun ist er da, der Winter der Saison 2010/2011. Dabei liegt der letzte gefühlt noch gar nicht so lange zurück.

Der aktuelle Schneefall bescherte den Autofahrern vor allem eines, schwierige Straßenverhältnisse.

Wohl dem, der rechtzeitig an sein Blechmobil Winterreifen montieren ließ.

Mittlerweile gibt es ja auch die präzisierte Pflicht, mit Winterreifen unterwegs zu sein.

Doch was besagt die Pflicht wirklich?

Das was unsere Politdeppen hin und wieder in Mikrofone säuselten: "Von O bis O - von Ostern bis Oktober" ist natürlich genauso Unsinn wie die korrekte Formulierung "von Oktober bis Ostern".

Eine allgemeine Winterreifen-Pflicht gibt es nämlich gar nicht. Im Gesetz steht sinngemäß, dass Winterräder zu montieren sind, wenn es die Straßen- und Wetterlage erforderlich macht. Und das heißt bei Schnee, Schneematsch oder Eis.

Ist die Straße trocken und schneefrei, kann man durchaus ungestraft mit Sommerreifen unterwegs sein.

Denn auch die oft zitierte Regel, bei Temperaturen unter 7 Grad müsse man die reifen wechseln ist allenfalls ein Marketing-Gag der Reifenhersteller. Denn die Temperatur hat den geringsten Einfluss auf das Brems- und Fahrverhalten des Autos.  

Streng genommen weisen Sommerreifen auf trockener Straße sogar ein besseres Bremsverhalten auf als ihre Winter-Pendants.

Allerdings muss man natürlich im Winter immer damit rechnen, dass sich innerhalb von Minuten die Wetter- und damit die Straßenlage ändern kann.

Fahren Sie im Winter jedoch generell bei Winterreifenstraßenlagen nie mit Ihrem Auto, gibt es keine Notwendigkeit zum Reifentausch.

Für alle anderen gilt: Wenn Sie noch nicht gewechselt haben, sind Sie ein böser, rücksichtsloser Mensch, dem sofort das Auto unterm Hintern in alle seine Einzelteile zerfallen möge! Und hoffentlich werden Sie möglichst oft von der Polizei heraus geholt. Denn bei den aktuellen Straßenverhältnissen ist es unverantwortlich, mit ungeeigneten Reifen unterwegs zu sein!

Also, wenn noch nicht gewechselt, dann jetzt! Für Sie selbst und für Ihre Mitmenschen, die Sie dadurch weniger gefährden!

Eine schlechte Nachricht für Verbraucher (insbesondere auf dem Lande): Wenn man Umzieht und an seinem neuen Wohnort keinen DSL-Anschluss bekommen kann, ist dies kein Kündigungsgrund für den alten Anschluß.

Die Begründung des BGH hört sich leider recht schlüssig und auch sinnvoll an: "Der Kläger habe kein Kündigungsrecht, weil der DSL-Provider keinen Einfluss auf den Umzug nehmen könne und dieser ausschließlich im Interesse des Kunden liege." Weiter wird ausgeführt: "Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar."

Also, drum prüfe, wer sich ewig binde, ob sich nicht ein bessrer finde... In der heutigen Zeit gibt es kaum einen Grund, sich an einen Provider vertraglich länger zu ketten.

Die dunkle Jahreszeit ist Computerzeit.

Mehr Zeit zum Surfen und Chatten. Doch Vorsicht liebe Eltern! Dies ist auch die Zeit, in der abartige Bestien im Internet ihr Unwesen wieder verstärkt treiben.

Insbesondere in sogenannten Chaträumen versuchen gestörte Individuen, Pädophile, sich an unsere Kinder heranzu machen.
Ein besonderer Skandal macht zur Zeit hier seine Runde: Ein 12 jähriges Mädchen chattete unbeschwert und wurde irgend wann von einem 36-jährigen Mann angequatscht. Das Mädchen bekam Angst und tat das einzig richtige und informierte ihre Mutter. Diese tauschte mit Ihrer Tochter die Rolle und informierte wenig später die Polizei.

Soch wenig später wurde das Verfahren eingestellt. Die Begründung: Der geständige Täter habe sich mit einer Volljährigen (der Mutter) unterhalten und das sei nicht strafbar.

Jetzt werden Forderungen nach mehr Prävention laut. Doch Juristen wiegeln ab, es sei nicht Aufgabe der Justiz für Operschutz zu sorgen!

Was bleibt: Eltern sollten unbedingt das Surfverhalten ihrer Kinder beobachten, aufgeschlossen das Gespräch mit den Kindern suchen und sie vorsichtig über die Gefahren im Internet aufklären.

Auf keinen Fall sollten Eltern ihren Kindern hinterher spionieren. Denn das kann die Vertrauensbasis nachhaltig zerstören und die Eltern laufen Gefahr, dass sie im Falle eines Falles von ihren Kindern nicht unterrichtet werden.

Ansonsten gilt: Keine Chance den Pädophilen!

Wildwechsel

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Jetzt ist wieder die Zeit für verstärkten Wildwechsel.
Springende Rehe, Wildschwein und anderes Getier gepaart mit jahreszeit typischem Nebel, bilden im schlimmsten Fall eine tödliche Mischung.
Insbesondere der Müncheberger Ring ist tummelplatz für allerei Getier. Das mussten gestern zwei PKWs ebenfalls feststellen. Ein Fahrzeug landete dabei sogar im Strassengraben.

Deshalb gilt: Angepasste Fahrweise, bei Nebel mit SIchtweiten von höchstens 100 m sollte man nicht schneller als 50 km/h fahren. Und sollte doch mal ein Waldbewohner die Strasse kreuzen: Draufhalten! Fernlicht aus! Bremsen. Aber niemals versuchen auszuweichen. Gerade dadurch kommt es meistens erst zu bösen Unfällen. Und am Ende hat zwar das Reh überlebt, aber die Versicherung zahlt nicht, weil es keine Beweise für einen Wildunfall gibt!

Besonders gefährlich ist die Dämmerung, hier besonders am Morgen und die einsetztende Nacht.

Die Vorsicht sollte immer mitfahren.

Und bald ist Winterreifenzeit!

Klare Antwort: Die Zeiten von Billigstrom sind genauso vorbei wie die Zeiten, wo der Benzinpreis unter einer Mark lag. Aber man kann durch einen Stromanbieterwechsel vielleicht aufs Jahr gerechnet doch den einen oder anderen Euro sparen.

Für unsere Region (15374) und einem Stromverbrauch von 4 MWh pro Jahr (was dem großzügigen Verbrauch eines 2-Personen-Haushaltes oder dem sparsamen Verbrauch von vier Personen entsprechen sollte) kann man vielleicht einmal die folgenden Anbieter und Tarife in weitere Überlegungen einbeziehen:     

Hitstrom mit dem Tarif Naturhit 12

  • 21,56 Cent/kWh
  • 172,80 Euro Grundgebühr pro Jahr
  • 580 kWh sind frei
  • 135 Euro Neukundenbonus
  • 12 Monate Preisbindung
  • 775,15 Euro im ersten Jahr

TelDaFax mit dem Tarif TelDaFax 1714

  • 20,06 Cent/kWh
  • 89,70 Euro Grundgebühr pro Jahr
  • 100 Euro Neukundenbonus
  • 792,10 Euro im ersten Jahr

Bright Energy mit dem Tarif bright easy

  • 21,19 cent/kWh
  • 110,22 Euro Grundgebühr pro Jahr 
  • 140 Euro Neukundenbonus
  • 6 Monate Preisbindung
  • 817,82 Euro im ersten Jahr

Interessante Anbieter sind außerdem noch Discounter-Strom, eprimo, envacom, Stromio und lekker Energie.

Nähere Infos verrät eine Suchmaschine des Vertrauens.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

       

Wer es noch nicht getan hat, JETZT ist höchste Zeit, den Kaminholzvorrat zu ergänzen!

Die Entscheidung, jetzt einen Kamin einzubauen oder einbauen zu lassen, ist vielleicht schon etwas spät, mit etwas Glück aber noch vor Beginn der Heizperiode möglich.

Im Folgenden ein paar Tipps, wie man sein Geld am sinnvollsten verbrennt.

Am Anfang stehen ein paar Begriffe: Raummeter, Schüttmeter, Festmeter, Restfeuchte

Ein Festmeter ist ein massiver Würfel mit einer Kantenlänge von 1m x 1m x 1m. Ein Raummeter ist ein sauber geordneter Stapel Holz, ebenfalls mit einer Kantenlänge von 1 m x 1m x 1m. Da dieser Stapel nicht aus massiven Holz ist, zwischen den Stämmen befindet sich jede Menge Luft, entspricht 1 Raummeter (also ein Würfel gestapelten Holzes) ungefähr einem 30% kleineren massiven Holzwürfel. Oder anders ausgedrückt, 30% des Raummeters sind Luft. Ein Schüttmeter ist ein loser Haufen von Holz, ebenfalls mit einer Kantenlänge von 1m x 1m x 1m. Hier befindet sich jedoch wesentlich mehr Luft zwischen den Holzscheiten. soviel, dass ca. 50% nur Luft sind.

Damit ergibt sich diese kleine Umrechnungstabelle:

1,0 Festmeter (fm) = 1,4 Raummeter/Ster (rm) = 2,0 bis 2,4 Schüttraummeter (srm)

0,7 Festmeter (fm) = 1,0 Raummeter/Ster (rm) = 1,4 bis 1,65 Schüttraummeter (srm)

0,5 Festmeter (fm) = 0,7 Raummeter/Ster (rm) = 1,0 bis 1,2 Schüttraummeter (srm)

Aktuelle Preise liegen bei um die 80 Euro pro Raummeter (Eiche, Buche). Es handelt sich hierbei um Holz, welches vor 2 Jahren geschlagen wurde und seit dem trocknet.

Das Trocknen ist sehr wichtig. Nach 2 Jahren sollte das Holz nur noch eine Restfeuchte von 20% enthalten. Also 100 kg Holz enthalten noch 20 kg Wasser. Je mehr Wasser das Holz enthält, umso geringer ist der Heizwert. Denn ein Teil der erzeugten Wärme muss aufgewendet werden, das Wasser aus dem Holz zu drängen und steht damit nicht mehr dem zu beheizenden Raum zur Verfügung.

Wenn man das Holz nur ein Jahr trocknen lässt, reduziert sich der Heizwert um ca. 10%.

Das Gewicht eines Raummeters Holz beträgt ungefähr 450 kg (2 Jahre Trocknung) und ist natürlich vom Trocknungsgrad abhängig.

Welches Holz sollte man am besten verfeuern? Grundsätzlich gilt:

  1. Trocknes Holz (Restfeuchte <20%)
  2. unbehandeltes Holz, also ohne Lacke und ohne Kunststoffe
  3. kein Pressholz, also Holz welches aus Holzspänen oder Holzmehl hergestellt wurde

Den höchsten Heizwert besitzt Buchen-, Eichen- und Robinienholz. Den schlechtesten Heizwert besitzen Kiefern- und Fichtenholz.

Allgemein gilt: Laubholz hat einen besseren Heizwert als Nadelholz.

Wieviel Holz sollte man verfeuern?

Preisfrage: Was brennt länger: Ein Scheit Holz mit 50 cm Länge und 30 cm Dicke oder drei Scheit Holz mit 50 cm Länge und 30 cm Dicke?

Klare Antwort: Drei Scheit Holz verbrennen genauso schnell wie ein Scheit Holz. Vielleicht sogar schneller, da das Feuer stärker brennt und heißer ist. Man hat also mehr davon, die drei Scheit nacheinander zu verbrennen, als gleichzeitig.

Außerdem sollten die Holzscheite so groß wie möglich sein. Ist der Kamin für 50 cm Scheite geeignet, verschenkt man Geld, wenn nur 30 cm Scheite verbrannt werden.

Die Intensität des Feuers wird nicht über die Menge Holz gesteuert, sondern über die Menge an Luftzufuhr. Wird der Kamin mit passenden großen Scheiten gefüttert, kann die Heizleistung besser gesteuert werden, als wenn im Ofen ein großer Haufen kleiner Holzstücken liegt.

Und damit sollte auch klar sein, dass das Verbrennen von (unbehandeltem) Palettenholz eher schlecht ist. Zum einen handelt es sich meist um Nadelholz und zum anderen sind die Scheite meist viel zu klein und damit kann die Wärmeabgabe kaum noch vernünftig gesteuert werden.

Denn eines ist ganz wichtig: Wird das Feuer im Kamin zu heiß, kann der Kamin kaputt gehen: Das Gusseisen, aus dem die meisten Kamine bestehen, kann sich verziehen, damit schließt die Tür nicht mehr richtig, Rauch kann ins Zimmer dringen, vielleicht sogar Glut. Doch auch die in Öfen verbauten Schamott- u.a. Steine können bei zu großer Hitze springen. 

Palettenholz, in kleine Stücke zerlegt, kann jedoch gut zum Anheizen verwendet werden.

Zusammenfassung:

Kaminholz sollte Laubholz sein, maximal groß, trocken und der Kamin sollte nicht zu voll gestapelt werden.

Apropos Stapeln. Scheitholz sollte immer parallel zur Kaminscheibe in den Kamin gelegt sein. Man vermeide das Aufschichten zu kleinen Pyramiden. Denn dann ist das Holz meist zu klein und man legt zuviel Holz auf einmal in den Ofen. 3 bis maximal 5 Scheite parallel geschichtet, sind mehr als ausreichend.

Dann sollte einem gemütlichen Kaminabend nichts mehr im Weg stehen.

Eines vorneweg: Das der Mond unseren Schlaf beeinflußt, ist Humbug!
Es gibt absolut keine wissenschaftliche Erhebung, dass der Mond unser Schlafverhalten bestimmt.
Aber immer wenn Vollmond ist, schlafe ich unruhig und schlecht! Dann verdunkel verdammt noch mal Dein Schlafzimmer! Niemand kann schlafen, wenn eine Lampe ins Zimmer strahlt!
Dieser Effekt, helles Licht ins Schlafzimmer gestrahlt, wurde in der Tat erwiesen. Deshalb schlafen wir auch in der Nacht besser als am Tage. Dies ist der einzige Einfluss, den der Mond auf uns hat.
Schaltet man also das Licht ab (sprich, verdunkelt den Raum), konnten Probanden nicht mehr sagen, warum sie eine Nacht schlecht geschlafen hatten.
Rein physisch ist es auch quatsch, den Mond für schlechten Schlaf verantwortlich zu machen. Denn egal ob Neumond, Vollmond oder Halbmond. Der Mond ist immer da, nur halt nicht immer sichtbar.
Also: Abdunkeln des Schlafzimmers hilft. Und wenn man dann immer noch nicht schlafen kann, bitte nicht dem Mond die Schuld geben. Es ist völlig normal von Sonntag auf Montag nicht gut schlafen zu können, immerhin wechselt der Lebensrhytmus von freien Tagen auf Arbeitsstage. Oder man hat sich kurz vor dem Zubettgehen geärgert, aufgeregt, viel gelacht, kurz, man ist emotional noch voll da. Auch dann braucht es eine gewisse Zeit, zur Ruhe zu kommen.
Wenn sich die Schlafstörungen jedoch etliche Tage hinziehen, sollte man unbedingt einen Arzt aufsuchen, denn die Ursachen müssen unbedingt ans Licht gebracht werden, um ernstliche körperliche Probleme aufzudecken.

Finger weg von homöopathischen Medikamenten!

Wenn Sie für so etwas Geld ausgeben wollen, können Sie auch einen indianischen Medizinmann engagieren, das ist weningstens noch unterhaltsam!

Aktuell gibt es keinerlei Studien, die homöopathischen Medikamenten eine Wirksamkeit attestieren. Die Homöopathie gilt als wissenschaftlicher Unsinn und basiert nicht auf naturwissenschaftlichen Erkenntnissen.

Was versteht man unter Homöopathie?

"Erfunden" wurde die alternativmedizinische Behandlungsmethode 1796 von einem Deutschen, dem Arzt Samuel Hahnemann. Er formulierte das Ähnlichkeitsprinzip "Ähnliches soll durch ähnliches geheilt werden". Dabei soll ein Arzneimittel so ausgewählt werden, dass es an einem Gesunden die gleichen Symptome hervorrufen soll wie die, an denen der Kranke leidet. Beispiel: Der Kranke leidet an einer Entzündung der Atemwege. Ein geeignetes Heilmittel soll nun ein homöopathisches Mittel sein, das, wenn es ein gesunder Mensch einnimmt, er die selben Symptome zeigt, also auch Halsweh bekommt.

Heyja-heyjah, Heyja-heyjah, Heyja-heyjah...

Das besondere ist dabei natürlich, dass das Medikament in homöopathischer Dosis verabreicht wird. Und das bedeutet, das der eigentliche Wirkstoff so stark verdünnt wird, dass er nicht mehr nachweisbar ist.

Das kann man sich so vorstellen, dass ein Kopfschmerzmittel, dessen Wirkstoff Paracetamol ist, so stark verdünnt wird, dass das in der Tablette enthaltene Paracetamol nicht mehr messbar vorhanden ist. Gegen Kopfschmerzen sollen also Tabletten hilfen deren (einziger) Wirkstoff Paracetamol nicht mehr enthalten.

Und was soll nun gegen die Krankheit wirken?

Laut Hahnemann die im innerem Wesen verborgene, geistartige Kraft. Aha! 

Heyja-heyjah, Heyja-heyjah, Heyja-heyjah...

Die Krankenkassen, die gesetzlichen und auch die privaten, müssen ihre Kosten in den Griff bekommen. Dazu gehört auch, dass Ausgaben für homöopathische Behandlungen strikt auf Null gefahren werden. Ausserdem gehört dazu, dass von sämtlichen anderen Methoden die Wirksamkeit bewiesen wird.

Scharlatane gehören aus dem kostenintensiven Sektor gnadenlos verbannt.

Schamanen-Riten und Medizinmann-Tänze gehören ins Entertainmentprogramm, aber nicht in die medizinische Versorgung!

Heyja-heyjah, Heyja-heyjah, Heyja-heyjah...

Internet kann so praktisch sein, im Online-Katalog etwas passendes gefunden, auf Bestellen gehen, schnell die notwendigen Bestelldaten eingegeben, Bestellung prüfen, Bestellung abschicken, fertig.
Ein paar Tage später kommt die Ware zu Hause an. Kein Herumgerenne, kein Stress im Feierabendverkehr.
Beim Versandhaus Klingel ist das leider nicht so.
Der Anfang ist wie üblich, Ware wählen, ab in den Warenkorb, Daten eingeben, fertig.
Doch ein paar Tage später, Händler wie Amazon haben zu dem Zeitpunkt schon längst, ausgeliefert, liegt eine Mail im Briefkasten:
 
Sehr geehrter Kunde,                                                            

herzlichen Dank für Ihre Bestellung,
die wir gerne sofort ausgeführt hätten.

In letzter Zeit erhielten wir leider sehr
viele nicht existente und damit nicht
zustellbare Adressen von neuen Kunden.
Daher mußten wir dazu übergehen, die
Adressen neuer Kunden vorab auf postalische
Zustellbarkeit zu prüfen.

Da Ihre Adresse nicht bestätigt werden konnte,
bitten wir Sie um Ihre Mitarbeit.

Senden Sie uns doch einfach eine Kopie Ihrer
Anmeldebestätigung oder Ihres
Personalausweises per Fax unter der Nummer
07231-904399, per Mail oder
schriftlich an [...]

Also müsste man nun seinen Ausweis raus kramen, am nächsten Tag in der Firma von beiden Seiten kopieren, sofern man den Firmenkopierer für private Zwecke benutzen darf (sonst halt in den nächsten Copy-Shop gehen), das Firmenfax benutzen, falls man das darf.
Nein liebe Mitarbeiter von Klingel. So nicht. Andere Firmen haben die gleichen Probleme. Und dort wird bei Neukunden entweder von vornherein die Zahlungsweisen eingeschränkt, aber dann weiß man dies sofort und nicht erst am nächsten Tag oder aber man riskiert es einfach.
Pech gehabt, ein Kunde weniger und vielleicht nicht der erste Kunde, den diese Art und Weise nervt.
Liebe Mitarbeiter von Klingel, zum Glück gibt es nicht nur euren kleinen biederen Versandhandel, die Alternativen liegen nur einen Mausklick entfernt.
Mein Wunsch-Produkt haben bestimmt auch andere...

Es ist zu kalt, zu feucht, zu wenig Sonne.

Und das bedeutet: Nacktschnecken und Pilzkrankheiten.

Während Nacktschnecken mit Schneckenkorn gut in den Griff zu bekommen sind, sind Pilzkrankheiten für die Bäume sehr oft tödlich.

Kräuselkrankheit: Sie befällt bevorzugt Pfirsich und Nektarine. Die Blätter kräuseln sich zusammen, werden dick und wenn man sie zwischen den Fingern reibt, zerbröseln die Blätter regelrecht. Die einzige Chance, die Krankheit zu heilen, gibt es erst nächstes Jahr im Januar wieder. Kurz vor dem Austrieb kann man ein Stärkungsmittel spritzen. Das wars.

Ist die Krankheit einmal ausgebrochen, kann man nur auf warmes trockenes und freundlichen Wetter hoffen. Feuchtigkeit und Kälte sind der Nährboden des Pilzes. Zum Glück befällt er nur junge Blätter. Wenn es freundlicher ist, kann man alle (!!) befallenen Blätter entfernen und auf einen Neuaustrieb hoffen. Die Blätter unbedingt im Hausmüll entsorgen. Sie gehören auf keinen Fall auf den Kompost, denn dann verbreitet sich der Pilz nur unnötig!

Kritischer ist der Pilz Monilia. Er gehört zur Kategorie Schimmelpilze und befällt mit Vorliebe Kern- und Steinobst (Pfirsich, Kirsche, Aprikose, Zwetschge). Auch hier kann man nur auf trockenes freundliches Wetter hoffen. Der Pilz zerstört das Holz (genauer die Leiterbahnen die Wasser transportieren) und läßt Blätter und Blüten verdorren. Der Pilz ist an schlaffen Blättern leicht erkennbar. Hier hilft nur, die befallenen Regionen großzügig entfernen. Und es gibt verschiedene Mittel, die gespritzt werden können (z.B. Neudorff-Vital-Obst-Pilzschutz), meist handelt es sich aber auch nur um Stärkungsmittel, mit zweifelhaften Nutzen.

Von der großen chemischen Keule ist aber strikt abzuraten, da das Mittel häufig ins Obst eingelagert wird und dann Bestandteil unserer nahrung wird und 2. fast immer schädlich für Bienen ist. Und ohne Bienen wird der Ernteertrag teilweise um bis zu 90% zurückgehen.

Kurz gesagt: Die chemische Keule ist Ökofaschismus. Und Sie wollen doch kein Faschist sein, oder?

Der BGH hat in einer bedeutenden Sache ein Machtwort gesprochen und nebenbei dem Abmahnunsinn einen deutlichen Riegel vorgeschoben.

Was war passiert. Der Beklagte nutzte für sich privat als Internetzugang ein sogenanntes WLAN, ein Netzwerk, das seine Verbindungen per Funk herstellte.

Dieses Funknetz kann nun auch von anderen genutzt werden, deshalb sieht der Funkstandard einige Schutzmöglichkeiten vor.

  • Verstecken der Funk-Identifikation (Verstecken der SID)
  • Begrenzung der Geräte, die das Funknetzwerk benutzen dürfen (Mac-Adress-Filterung)
  • Verschlüsselung der Kommunikation, damit kann nur auf das Netzwerk zugreifen, wer den passenden Schlüssel, ein Passwort, kennt

Die Konfiguration des Gerätes, welches das WLAN zur Verfügung stellt (Router), ist nicht unbedingt trivial. Es gibt zwar etliche sogenannte Assistenten, die einen durch den Installationsprozess führen, dabei werden jedoch oft Begriffe verwendet, die nicht unbedingt zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören: NAT-Maskierung, PPP, Bridge-Betrieb, WEP, WPA, DNS, IP-Adressraum, Hosting... um nur einige zu nennen. Die meisten Anwender sind froh, wenn sie den Bereich gefunden haben, wo sie die Zugangsdaten ihres Internetproviders eintragen müssen.

Der Beklagte nutzt also nun sein funktionierendes WLAN und surfte und emailte und skypte nach Herzenslust in den weiten des Internets.

Dann fuhr er in den Urlaub.

An den kleinen Kasten, der hinter einem Schrank steckte, dachte er dabei nicht mehr.

Doch dieser kleine Kasten funkte munter weiter. Es störte ihn nicht, dass sein Besitzer keine Daten mehr aus dem Internet holte. Brav und weisungsgemäß hielt er jedoch die Verbindung zum Internet aufrecht..

...und freute sich gewaltig, als plötzlich sich wieder jemand der bereitgestellten Verbindung bediente.

Es war ein Peer-to-Peer (piirtupiir) Netz. Dabei stellt der Anwender anderen Daten zu Verfügung und kann Daten von anderen Anwendern downloaden (daunloden). Oder in unserer offiziellen Landessprache formuliert: Der Anwender bietet Daten an, die andere Anbieter auf ihren Rechner speichern können, diese bieten ihrerseits Daten an.

Dummerweise unterliegen viele Daten urheberrechtlichen Begrenzungen. Musik darf man z.B. nicht ohne weiteres anderen einfach zur Verfügung stellen. Der Urheberrechtsinhaber (bzw. ein Vertreter des selbigen, eine Plattenfirma) entdeckte nun diese Urheberrechtsverletzung. In Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden wurde der Anschluss ermittelt, über den die Verbindung ins Internet hergestellt wurde. Da es sich um ein WLAN handelte, konnte der eigentliche Verursacher nicht ermittelt werden. Also wollte die Plattenfirma sich am Anschlussinhaber gütlich halten und ließ das gesamte geballte Potential los: Abmahnung auf Unterlassung, Anwaltskosten der Abmahnung, Schadenersatzkosten. In Verbindung mit den Gerichtskosten kam auf unseren verdutzten Urlauber eine ganz erkleckliche Summe zu.

Die erste Instanz gab der Klagenden Plattenfirma noch recht. Die Berufungsinstanz lehnte die Klage ab. Da sich die Plattenfirma das leicht verdiente Geld nicht entgehen lassen wollte, ging es nun zum Bundesgerichtshof.

Dieser urteilte nun mit einer gehörigen Portion Augenmaß und einem Blick für die Realität.

Eine Störerhaftung komme nicht in Frage. Damit waren die Schadenersatzforderungen vom Tisch. Und zur Frage der Abmahnung auf Unterlassung meinten die Richter, dass bereits seit einiger Zeit bei Urheberrechtsverletzungen in einfach gelagerten Fällen, zur Erinnerung, es geht um genau einen Musiktitel, die Abmahnkosten mit 100 Euro gedeckelt seien.

Doch selbst die Abmahnfähigkeit stellten die Richter in Zweifel.

Denn wenn der Anschlussinhaber zum Zeitpunkt der Installation angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat, kommt auch eine kostenpflichtige Abmahnung nicht in Frage.

Dies bedeutet also für die Privatanwender: Vertraut nicht den Versprechungen der Hersteller, die Installation eines WLAN ist NICHT tirivial! Und wenn der Hersteller sich auf den Kopf stellt, es wird dadurch nicht trivialer. Mit dem Anschluss eines Computers ans Internet muss der Anwender sich auch der Verantwortung bewusst sein, die er damit auf sich nimmt.

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, trotzdem, auch Besitzer von Schusswaffen müssen ihre Waffen ausreichend sichern.

Insofern ist die Forderung des BGH an die Privatanwender, ihre Netzwerke zu sichern, nur folgerichtig. Und wenn man die mitgelieferte Dokumentation in Ruhe liest, ist ein grundgeschütztes WLAN auch für Menschen mit wenigen Computerkenntnissen möglich. Notfalls muss man Fragen.

Das BGH hat zusätzlich erklärt, dass der Anwender nicht zu verpflichten ist, permanent die Aktualität der Sicherheit seines Anschlusses zu prüfen.

Damit sind alle Anwender auf der sicheren Seite, die einmal ihren Anschluss ordentlich installiert haben (oder installieren ließen) und nun beruhigt auch einmal in den Urlaub fahren dürfen, ohne am Ende von einer hohen Geldforderung überrascht zu werden.  

Und die Plattenfirma ist gut beraten, vielleicht durch die Produktion von guter Musik, die jeder kaufen will, von zwielichtigen Abmahnungen Abstand zu nehmen. 

Vorsicht! Jetzt ist wieder die zeit, wo der Hausinhaber vermehrt Werbezettelchen im Briefkasten findet, die Heizung zu sanieren.
Dabei findet sich auch immer öfter der Rat, es doch mit einer Wärmepumpe, gekoppelt mit einer Solarthermieanlage, zu versuchen.
Insbesondere für Bestandsbauten sei das eine prima Angelegenheit, auf erneuerbare Energie zu setzen.
Doch hier ist Vorsicht angebraucht. Wärmepumpen funktionieren wie ein umgekehrter Kühlschrank, durch Energiezufuhr wird das thermische Prinzip, dass Wärme immer vom Wärmeren Körper zum kälteren ausgetauscht wird, ausser Kraft gesetzt. Im Kühlschrank wird z.B. ja auch die Wärme der Butter entzogen und an den wesentlich kälteren Kühlschrank abgegeben. Etwas, was eben nur durch Energiezufuhr funktioniert.
das bedeutet, eine Wärmepumpe funktioniert nur, weil zusätzliche Energie in das System gegeben wird (Wir hätten ja sonst ein Perpetuum Mobile!
Nun gibt es drei Möglichkeiten, Umgebungswärme zu nutzen: Die Wärme der Luft, Flächenkollektoren im Boden, um die Bodenwärme zu nutzen und die Nutzung der Wärme des Grundwassers, verfügbar durch Tiefenbohrungen.
Die energetisch sinnvollste Version ist die Tiefenbohrung. Unter günstigen Bedingungen kann man hier mit dem Einsatz von einer Energieeinheit (Strom) bis zu vier Einheiten Wärme erhalten.
Was die Werbeprospekte jedoch verschweigen, dies gilt nur für Niederenergie-Heizugen, damit gemeint sind Fußbodenheizungen. Diese benötigen ein Heizwasser von etwas über 30 Grad, um das Zimmer angenehm warm zu halten. Doch im Bestandsbau sind meistens normale Heizkörper installiert, die eine Heiztemperatur von 60 Grad benötigen. Eine höhere Endtemperatur bedingt auch einen höheren Energieeinsatz. Damit muss man in der Realität mit einem Ertrag von 2 bis maximal 3 Wärmeeinheiten für eine Energieeinheit rechnen. Ist das haus nicht energetisch saniert, reduziert sich die Effektivität noch weiter.
Ganz schlecht sind in diesem Zusammenhang Wärmepumpen auf Basis der Umgebungsluft. Bei einem unsanierten Haus mit Heizkörpern können teilweise nicht einmal 2 Wärmeeinheiten gewonnen werden. Und das bedeutet, man rückt sehr nahe an das Heizen mit Strom heran.
Fazit: Wärmepumpen können eine echte Alternative sein, doch grundsätzlich nur für voll sanierte Häuser mit Niederenergieheizsystem.

Der Hersteller mit dem angeknabberten Kernobst im Markenzeichen zockt die Deutschen wieder einmal gründlich ab. Verlangt Apple für sein iPad in den USA umgerechnet 392 Dollar, verlangt der Hersteller in Deutschland für das gleiche Gerät 432 Euro (alle Preise netto).
So geistert es zumindest durch die Medien, vergessen wird dabei aber, dass in dem Preisaufschlag von 40 Euro eine Urheberrechtsabgabe von 15 Euro steckt. Damit reduziert sich der "unverschämte" Preisaufschlag auf 25 Euro.
Berücksichtigt man nun auch noch die Zollgebühren, merkt man schnell, der Selbstimport ist alles andere als lukrativ.
An dieser Front macht es also keinen Sinn auf den Hersteller einzuprügeln.
Viel interessanter ist an der Stelle, dass der Hersteller des potentiellen Konkurrenzproduktes WePad sein Produkt kurzfristig umbenennt, es soll nun WeTab heißen. Inwieweit Apple hier seine Finger im Spiel hat, bleibt der Phantasie des Lesers überlassen.
Generell macht es aktuell angesichts des doch sehr hohen Preises nicht unbedingt Sinn, überhaupt ein Pad oder Tab zu kaufen. Der Einsatzbereich ist für diesen Preis doch arg eingeschränkt. Außerdem ist noch nicht wirklich sicher, welche Art von Lesestoff, für den diese Geräte bevorzugt hergestellt werden, für das eigene Gerät verfügbar sein werden. Noch ca. ein halbes Jahr zu warten ist hier sehr sehr sinnvoll.
Wer überhaupt nicht warten kann, wer unbedingt auch Unterwegs lesen will, sollte vielleicht einmal einen Blick in die Sparte der Netbooks werfen. Insbesondere Asus hat mit seiner EEE-PC-Reihe Geräte auf dem Markt, die ausreichend klein und damit leicht und eine ausreichende Laufzeit (Akku) aufweisen. Da diese Netbooks auch vollwertige Notebooks sind, kann man hier wesentlich mehr Anwendungen laufen lassen, als auf einem Tab/Pad. Die Leistungsfähigkeit ist vergleichbar und kommt in allen Fällen nur selten an ein echtes Notebook heran. Die neuesten aufwendigen Spiele sind also eher tabu.

UPDATE: Apple korrigierte mittlerweile die Preise für das iPad im Applestore. Inklusive Mehrwertsteuer ist das iPad dann ab 499 Euro zu haben. Die Preisreduktion wurde vorgenommen, da es eine Urheberrechtsabgabe für diese Ausstattung noch nicht gibt.

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Auto und der Hersteller schreibt Ihnen vor, dass Sie mit dem Auto nur auf Asphalt fahen dürfen, Kopfsteinpflaster, Sand- und Betonstrassen sind tabu. Ausserdem darf das Auto ausschliesslich Personen transportieren, Gepäck ist nicht zulässig.

Undenkbar?

Ja, aber in der IT-Branche darf man das schon, zumindest wenn man Apple heisst.

Apple schreibt nicht nur genau vor, welche Inhalte Software die über den Applestore gehandelt werden, aufweisen dürfen, sie nehmen auch eigenhändig Zensierungen vor.

Die Krönung ist nun der neueste Streich: Apple will Programmierern vorschreiben, welche Programmiersprache diese nur verwenden dürfen. Der Konverter für Flash der Firma Adobe bleibt dabei genauso ausen vor, wie Mono Touch oder Unity.

Insider sehen das als Ausdruck des Willens, Adobe vom Markt zu vertreiben. Adobe selbst nimmt dies noch gelassen.

Die Entwickler werden das jedoch anders sehen. Denn Software, die nicht über die Apple-Plattform zu beziehen ist, hat nahezu keine Chance, in nennenswerter Stückzahl abgesetzt zu werden. 

Was bedeutet das für Besitzer von iPhone, IPod und iPad? Zuerst einmal nicht viel. Das Angebot an Programmen ist nahezu endlos.  Doch perspektivisch ist es absolut inakzeptabel, das der Anbieter der Infrastruktur unkontrollierten Einfluss darauf nehmen will, wer und wie diese Infrastruktur genutzt wird.

Heute sind es nur missliebige Programme, die mit den falschen Werkzeugen hergestellt wurden, morgen sind es politische Nachrichten, die zensiert werden und übermorgen nimmt sich Apple vielleicht sogar heraus, direkt in die Benutzerrechte der iXXX-Produkte einzugreifen.

Solange sich Apple nicht besinnt, bleibt nur zu raten: Finger weg von Apple-Produkten, so cool sie auch sein mögen.

Dieser Tage an einer Tankstelle in Brandenburg: Der Lieferant füllte Diesel in den Super und Super in den Dieseltank.

Pech für die Autofahrer, im ungünstigsten Fall Motorschaden. Schlimm, wenn erst in der Werkstatt das problem festgestellt wird.

Gut wenn man noch die Tankrechnung vorweisen kann. Selbstverständlich ist erst einmal die Tankstelle in Haftung zu nehmen. Zum Glück soll die Begleichung des Schadenersatzes relativ leicht vonstatten gehen.

Doch was sollte man tun, wenn man sich doch einmal vertan hat?

Falls man den Fehler noch während des Betankens merkt, sollte ein sofortiger Stop des Tankens selbstverständlich sein.

Ansonsten gilt: Möglichst nicht den Motor versuchen anzustellen. Denn solange der Kraftstoff nur im Tank ist, muss dieser nur ausgepumpt und gereinigt werden. Danach kann es fast wieder weitergehen. Doch sollte der falsche Kraftstoff schon in der Leitung bis zum Motor geflossen sein, wird die Reparatur schnell richtig teuer, bis zum Totalschaden für den Motor.

Während Diesel-Fahrer meist ihren falsch betankten Wagen gar nicht mehr zum Starten bekommen, können Benziner meist noch fahren, auch wenn der Motor völlig saft- und kraftlos ist. Ausserdem sollte spätestens der schwarze Qualm aus dem Auspuff alle Alarmglocken zu läuten bringen.

Drum gilt: Augen auf beim Kraftstoffkauf. 

Im Zuge der Finanzkrise dürften wieder einmal etliche Kreditverträge den Besitzer gewechselt haben. Die Käufer sind und waren meist Investment Institute, die die Neuerwerbungen möglichst schnell zu Geld  machen wollen.

Interessant sind in diesem Zusammenhang Kreditverträge mit eingetragener Grundschuld.

Beim Hauskauf übernimmt in der Regel eine Bank die Finanzierung. Als Sicherheit steht im Grundbuch meist die Bank. Diese sichert sich auf diese Art vor Zahlungsausfällen ab, in dem ihr die Zwangsvollstreckung auch ohne Gerichtsweg eingeräumt wurde.

Normalerweise wird diese Klausel bei ordentlicher Begleichung der Raten niemals fällig.

Nicht so, wenn der Vertrag vom ursprünglichen Kreditgeber verkauft wurde.

Der Neubesitzer durchsucht nun sein erworbenes Paket, in dem sich neben faulen Krediten auch sauber durchlaufende Kredite befinden. Die Klausel sofortige Zwangsvollstreckung wird dann auch sofort genutzt und noch bevor der Hauseigentümer richtig gerade aus schauen konnte, wird sein Häuschen zwangsversteigert und er samt Familie vor die Tür gesetzt. 

Verteidigung fast unmöglich. Natürlich kann der ehemalige Eigentümer gegen die Zwangsvollstreckung klagen und er wird auch ganz sicher irgendwann recht bekommen. Aber dann ist an der Stelle seines Häuschen schon das nächste große Einkaufszentrum errichtet und der ehemalige Eigentümer finanziell völlig ruiniert. Besonders schlimm trifftes Gewerbetreibende bzw. Firmeninhaber.

Das BGH hat nun in einer Entscheidung versucht, diesem Gebaren einen Riegel vorzuschieben. Eserinnert daran, dass mit Erwerb eines Kreditvertrages alle rechte und Pflichten erfüllt sein müssen.

Ob der BGH Spruch nun hier endlich Rechtsicherheit verspricht, kann erst entschieden werden, wenn die schriftliche Begründung veröffentlicht wird. Denn die entsprechenden Pressemeldungen widersprechen sich hier in vielen Punkten.

Was bleibt also für den Eigenheim-Besitzer? Nichts, nur die Hoffnung, dass sein Vertragspartner während der Kreditlaufzeit nicht wechselt und die Grundschuld möglichst schnell gelöscht wird.

Dass der Zigarettenkonsum tödlich sein kann, gilt mittlerweile selbst unter Rauchern als Binsenweisheit.
Umso erstaunlicher ist, dass Shisha-Rauchen sogar als gesund gilt, weshalb immer mehr Menschen, vor allem jüngere, zur, besonders in geselliger Runde, beliebten Shisha-Pfeife greifen.

Dadurch dass der Rauch durch das Wasser gefiltert wird, herrscht der Irrglaube, viel weniger Schadstoffe aufzunehmen.

Doch dem ist keines weg so. Beim Shisha-Rauchen schwelen die mit Aromastoffen angereicherten Tabakblätter auf Kohlen, durch die unvollständige Verbrennung ist der Rauch mit gefährlichen Aromastoffen und auch Schwermetallen angereichert, die, da das Rauchen subjektiv als angenehmer empfunden wird, es kratzt weniger im Hals, wesentlich stärker inhaliert werden und sich im Körper anreichern.

Das Risiko an Lungenkrebs, Lippenkrebs oder auch Blasenkrebs zu erkranken, ist damit wesentlich höher als beim normalen Zigarettenkonsum.

Fazit: Rauchen zerstört die Gesundheit, egal ob Zigarette, Shisha, Pfeife, Zigarre, Zigarillo...

Print24, der Druckdiscounter, vielen aus langweiligen Werbespots im Fernsehen bekannt, macht auf eine eher unsympathische Art von sich reden.

Auf der einen Seite werden Kunden wegen strittiger 12 Euro verklagt (das gesamte Procedere mit Inkassodienst, Rechtsanwaltsmahnung, Mahnbescheid bis hin zur Gerichtsentscheidung), auf der anderen Seite werden genau diese Kunden auch noch mit Werbung vollgespammt. Selbstverständlich  fährt Print24 das gesamte Arsenal auf: E-Mail-Werbung, Werbung mittels Flyer über die normale Post, Telefonwerbung und neuerdings werden die Mobiltelefone mit Werbe-SMS vollgemüllt. Das perfide daran ist, dass diese SMS keine korrekte Absenderkennung haben, man also nicht einmal schnell eine SMS zurückschicken kann, die den Spuk unterbindet! Eine Einwilligung für den Spam liegt oftmals gar nicht vor, da Kontaktdaten teilweise verwendet werden, die ausschliesslich zur Bearbeitung von Aufträgen zur Verfügung gestellt werden.

Alles in allem scheint die Firma es ja wirklich zu brauchen. Da darf dann natürlich die Frage erlaubt sein, ob Print24 das Wasser bis zum Halse steht?

Wenn das der Fall ist, kann die Empfehlung nur lauten, einen möglichst großen Bogen um diese Firma zu machen  

Vielleicht sollten sich auch einmal Wettbewerber mit dem unlauteren Geschäftsgebaren dieser Firma beschäftigen...

Eltern aufgepasst: Das Spielen der neuesten populären Computerspiele wie z.B. Siedler 7 kann sehr teuer werden.

Denn mit dem blossen Kaufen des Spiels ist es nicht getan. Zusätzlich fallen ggf. permanente Telefongebühren an.

Doch der Reihe nach: Früher war es so, dass man sich ein Spiel gekauft hat, brav auf seinem Rechner installierte und dann nach herzenslust die wildesten Abenteuer erleben konnte.

Dann kamen die bösen Raubkopierer und das Internet. Noch vor Veröffentlichung landeten die Spiele auf irgendwelchen Servern im Internet, konnten von dort heruntergeladen werden und nach herzenslust die wildesten Abteuer erlebt werden. 

Völlig klar, kaum noch jemand wollte etwas kaufen, was es im Internet kostenlos gab. Also liessen sich die Firmen etwas einfallen, die einen in dem sie den Spielen besondere Gimmicks wie z.B. schön angefertigte Landkarten, Handbücher oder andere Spielutensilien beilegen und damit dem Käufer einen echten Mehrwert im Vergleich zur Raubkopie aus dem Internet anboten, andere Firmen sahen nur, dass solche Gimmicks ja den Profit schmälern. Diese Firmen, z.B. die Firma UBI-Soft kam auf den gloreichen Gedanken, dass zum Spielen eine permanente Internet-Verbindung notwendig ist. Bricht diese Verbindung ab, kann das Spiel erst wieder fortgesetzt werden, wenn diese Verbindung wieder hergestellt wurde. Oft heisst das, dass z.B. ein ganzer schwieriger Level wiederholt werden muss, da der letzte Speicherpunkt vielleicht schon einige Zeit her war.

In Zeiten von Internetflaterates sollte doch aber eine permanente Verbindung kein Problem mehr darstellen, oder?

Diese Frage kann man einfach beantworten, in dem man sich anschaut, wo und wann gespielt wird.

Eine gute Spielzeit ist z.B. im Urlaub, auf dem Weg in den Urlaub in Bus, Bahn oder Auto. Genialerweise ist im Notebook ein UMTS-Stick schon eingebaut. Yay! Der Internetprovider freut sich, stundenlanger Spielspass mit einer Mobil-Verbindung, am besten noch im Ausland! Da rollt der Rubel!

Und ganz nebenbei kann der Spielehersteller jede Menge Statistik machen, wer wann wie lange spielt. Außerdem ist durch diese enge Verknüpfung mit einem Online-Account ein Weiterverkauf des Spiels ausgeschlossen.

Da lacht des Produzenten Herz. Der Gebrauchtmarkt ist Schnee von Gestern! Zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Kein Schulhoftausch mehr und auch kein Gebrauchtspiel zum Taschengeldpreis.

Wunderbar.

Wunderbar wie dieser Schuss nach hinten losgehen wird.

Hat die Spiele-Industrie aus dem Fiasko der Musikindustrie nichts gelernt? Musikportals florierten erst, als die Rechtebeschneidung des Kunden aufgehoben wurde.

Auch UBI-Soft wird lernen, ein Produkt, über das der Kunde keine Kontrolle hat, wird sich nicht verkaufen.

Die Musik-Industrie hat aus den Milliardeneinbrüchen auf dem CD Markt gelernt und verzichtet weitestgehend auf am CD-Standard vorbeigehenden Zwangsmassnahmen gegen den Kunden.

Auch UBI-Soft wird lernen, dass man ohne Kunden kein Geld verdienen kann!

Für Eltern bleibt nur der Rat: Finger weg von Zwangsonline-Software. Es gibt tolle Alternativen! Ohne Zwang, ohne Überwachung und ohne versteckte Zusatzkosten.

Allen Lesern einen guten Rutsch ins neue Jahr. Auf das die vielen neuen guten Vorsätze nicht bereits in den ersten Tagen aufgegeben werden...
Es gibt übrigens eine einfach Lösung, Vorsätze auch zu realisieren, abgesehen davon, erst gar keine Vorsätze zu fassen:
1. kleine überschaubare Vorsätze, die meisten Vorsätze scheitern daran, dass sie einfach nicht zu realisieren sind, man sozusagen den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht.
2. Die guten Vorsätze sollte man für sich behalten, wenn zu viele Personen die Vorsätze kennen, setzt man sich zu sehr unter Druck, mit dem Ergebnis, das es erst recht nichts wird
3. Nicht alles was man sich vornimmt, ist sinnvoll, erkennt man unsinniges, einfach weglassen, man ist niemandem Rechenschaft pflichtig!
Also, egal ob mit oder ohne Vorsätze, kommt gut ins neue Jahr und macht was draus!


Laut Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az.: VR 61/03) dürfen Wasserversorger Arbeiten am Trinkwasseranschluss nur mit 7% besteuern. Hauseigentümer sollten also prüfen, ob sie die letzten 9 Jahre nicht eventuell zu viel Mehrwertsteuern bezahlt haben und sich an ihren Versorger zwecks Rückerstattung wenden.
Hier in und um Müncheberg dürfte dies die Wasserver- und Abwasserentsorgungsgesellschaft Märkische Schweiz GmbH in Buckow sein.
Über die Reaktion der WAMS wird in Kürze zu berichten sein.

Nachtrag vom 25.9.09: Die WAMS hat anstandslos eine neue Rechnung erstellt und erstattet die zuviel gezahlten Steuern.
2-3 Wochen später als gewohnt hat die Rasenmähsaison begonnen.
Beim Rasenmähen ist ganz wichtig, dass der Rasenschnitt von den Flächen entfernt wird, da dieser beim Verrotten ein ideales Biotop für Nacktschnecken bildet. Das sogenannte Mulchen ist zwar bequemer, als den Rasenschnitt im Grasfangkorb aufzufangen oder am Ende zusammenzuharken, aber neben der Nahrungsgrundlage für Schnecken bewirkt das Mulchen (also das Verteilen des kleingehäckselten Rasenschnitts) durch die Düngewirkung auch ein schnelleres Wachsen des Grases und damit ein häufigeres Mähes. Ausserdem sieht ein gemulchter Rasen immer ein paar Tage lang nach dem Mähen irgendwie ungepflegt aus.
DIeser Tage kann man unter Steinen oder vermoderndem Holz die ersten Nacktschnecken finden. Höchste Zeit, den Kampf gegen diese Plagegeister aufzunehmen.

Das ökologischste Bekämpfungsmittel ist das Einsammeln. Das sollte man entweder in den Abend- oder den Morgenstunden starten. Zu diesen zeiten sind die Viehcher am aktivsten.

Doch wer glaubt, nur mit dem Einsammeln der Population Herr zu werden, täuscht sich gewaltig. Ergänzende Mittel sind anzuraten. Schneckenkorn erweist sich insbesondere im Frühhjahr, wenn die Brut noch klein ist, als ausgesprochen effektiv. Ein Teelöffel Schneckenkorn reicht dabei locker für einige Quadratmeter Fläche. Die aktuellen im Handel befindlichen Mittel sind dabei auch meist unbedenklich für andere Tiere im Garten.

Wer seine Beete noch zusätzlich Schützen möchte, greif zu Schneckenschutzzäunen. Diese sind mehrfach gebogen. Und da Schnecken zwar problemlos über Rasierklingen kriechen können, jedoch nicht Überkopfklettern können, sind die Zäune recht effektiv. Allerdings sollte man dafür sorgen, dass innerhalb des Zaunbereiches völlige Schneckenfreiheit herrscht. Sonst hat man den Schnecken ddas Gemüse oder die Erdbeeren quasi auf dem Tablett präsentiert.

Abzuraten ist von den vielfach angepriesenen Hausmitteln: Bierfallen etc. Diese haben nur den Effekt, dass man statt die Schnecken zu bekämpfen, diese nur anlockt.

Eklig und hochgradig giftig ist ein Schneckensud. Dazu werden einige Schnecken in einem Gefäß mit kochendem Wasser überbrüht, einige Tage stehen gelassen und dann kann man mit dem Gebräu kleine Markierungen setzen, das soll die Schnecken in großem Bogen vertreiben. Ob das wirklich so ist oder ob das in die Rubrik esoterischer Blödsinn fällt, ist unbekannt, denn der Sud ist hochgiftig und schon deshalb alles andere als empfehlenswert.

Januar 2012

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