Mai 2010 Archive

1986 wurden die bis dahin ausgestorbenen Biber wieder im Oderland angesiedelt.

Die unter Schutz stehenden Tiere konnten sich ungehindert entwicklen. Eine Überwachung der Population gab es nicht.

Dummerweise baut der Biber seine Burgen gerne in die Deiche. Diese werden unterhölt und könnten einstürzen oder abrutschen.

In Neurüdnitz kam es am letzten Wochenende zu genau so einem Abrutsch.

2500 Sandsäcke passen in einen Biberbau.

Es wird Zeit, die Biberpopulation zu kontrollieren, zu erfassen und gegebenenfalls zu schießen. Vielleicht steht ja bald wieder Biberbraten auf märkischen Speisekarten...

Mit sofortiger Wirkung tritt Horst Köhler als Bundespräsident zurück.

Er reagiert damit auf die unsägliche Debatte über eine Äußerung zum Afghanistan-Krieg.  Dabei wurde ihm unterstellt, er würde einen grundgesetzwidrigen Einsatz der Bundeswehr befürworten. Diese Unterstellung zeuge von einer ungeheuren Missachtung der Funktion des Staatsoberhauptes.

Köhler ist damit der erste Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, der zurücktrit. Der Bundesratspräsident Jens Böhrnsen übernimmt vorübergehend die Amtsgeschäfte.

Spätestens 30 Tagenach dem Rücktritt muss die Bundesversammlung zusammen treten, um den Nachfolger zu bestimmen.

Bundespräsident kann jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland werden, der das Wahlrecht zum deutschen Bundestag besitzt und mindestens 40 Jahre alt ist.

Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Bundesversammlung. Dem Vorschlag muss der potentielle Kandidat zur Wahl des Bundespräsidenten schriftlich zustimmen. 

Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschlands mit nur einen Aufgabe, der Wahl des Bundespräsidenten.

Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und gewählten Volksvertretern aus den Ländern. Wieviele Volksvertreter ein land entsendet, hängt von der Bevölkerungszahl ab. Dabei werden nur deutsche Staatsbürger gezählt. Die jeweiligen Landesparlamente bestimmen die Volksvertreter zur Bundesversammlung.

Der Rücktritt des Bundespräsidenten stürzt Deutschland in eine tiefe Krise. Obwohl der Präsident im Großen und Ganzen eher repräsentative Aufgaben wahrnimmt, bedeutet die Art und Weise wie es zum Rücktritt kam, doch eine große Zäsur. Steht die deutsche Demokratie an einem Wendepunkt?

Lena gewinnt mit großem Abstand den Eurovision Songcontest. Nach 1982 mit "Ein bisschen Frieden" von Nicole gewinnt im Jahr 2010 wieder eine Deutsche den europäischen Musikwettbewerb.

Die Aufteilung der Punkte in Zuschauervoting und Jury-Wertung bewirkte eine Homogenisierung der Punkte. Trotzdem fiel eine gewisse regionale Wichtung immer noch auf.

Trotzdem, 246 Punkte für Lena, sensationell! Der Zweitplazierte, die Türkei, erhielt 170 Punkte. Auf dem dritten Platz folgte mit 162 Punkten Rumänien.

Die Briten, die unlängst noch über Lenas Englisch ablästerten, kamen völlig abgeschlagen mit nur 10 Punkten auf den letzten Platz. Eine gewisse Schadenfreude darf hier deshalb erlaubt sein!

Herzlichen Glückwunsch Lena!

Nach 13 Jahres ist es wieder soweit. Es herrscht Hochwasser an der Oder. Dieser Tage soll der Scheitelpunkt erreicht werden.

Dass es dieses Mal nicht so heftig wird wie 1997 liegt daran, dass die meisten Deiche ordentlich saniert, neu gebaut und verstärkt wurden.

Warum kommt es jedoch zu Hochwasser? Klare, kurze und einfache Antwort: Wenn es mehr Wasser gibt, als die normalen Flussbetten aufnehmen können. 

Ist Hochwasser eine Katastrophe höherer Gewalt? Nein. Hochwasser ist etwas völlig normales. Im Frühjahr regnet es nun mal im Quellgebiet der Flüsse (meist im Bergland) öfter. Dazu kommt Schmelzwasser.

Normalerweise gibt es links und rechts neben den Flüssen breite Flussauen, in die sich das Wasser ergießt, welches die Flüsse selbst nicht transportieren können.

Dadurch das die Flüsse viel fruchtbares Land bei diesen Auenüberschwemmungen mitführen, ist dieses Land, nach dem das Wasser abgeflossen ist, sehr fruchtbar. Also wurde und wird es durch den Menschen besiedelt. Und überall wo der Mensch hinkommt, verändert er seine Umwelt und passt sie seinen Bedürfnissen an.

So war ihm die Mäanderform der Flüsse, also das Schlängeln der Flüsse, schnell ein Dorn im Auge und behinderte seine Bewegungsfreiheiten.

Also wurde der Flusslauf verändert, er wurde begradigt. Nebeneffekt: Die Fließgeschwindigkeit erhöhte sich dadurch. Und das bedeutet, zur gleichen Zeit wird mehr Wasser transportiert also vorher, als der Fluss noch gemütlich nach Belieben große und kleine Links- und Rechtskurven machen durfte.

Außerdem wurden die Flussflanken von hohen Deichen begrenzt, um ein Überfluten der Auen zu verhindern.

Diese Eingriffe haben dramatische Veränderungen zur Folge.

Regnet es jetzt einmal etwas stärker, schwellen die Flüsse schnell an, da es keinen Platz mehr zum Ausweichen nach links und rechts gibt. Damit muss das Wasser durch das deutlich schmalere Flussbett  fließen. Um das Wasser abzutransportieren, erhöht sich die Fließgeschwindigkeit enorm. Berücksichtigt man die Erhöhung der Geschwindigkeit durch die Begradigung, verwandelt sich der gemütlich fließende Fluss in einen wilden und reißenden Strom.

Der Flusspegel steigt an. Drückt auf die Deiche, die höhere Fließgeschwindigkeit schmirgelt die Deiche ab.  Irgendwann bricht der Deich und das Wasser schießt regelrecht in die hinter dem Deich liegenden Städte und Dörfer. Hochwasser.

Soweit das Grundlagenwissen, das heute jeder Grundschüler vermittelt bekommt. Und warum reagiert man nicht entsprechend? Weil Deicherhöhen billiger ist, als den Flüssen wieder ihren normalen Verlauf und die gewohnten Auen zu geben.

Also müssen wir mit Überflutungen leben. Punkt. Jedes weitere Hadern mit dem Hochwasser kann man sich damit sparen.     

Das Oberverwaltungsgericht hob ein Urteil auf, wonach in einer Berliner Schule einem muslimischen Schüler ein Raum zur Verrichtung seiner Gebete zur Verfügung gestellt werden muss.

Diesem Urteil voran ging der Fall, dass dieser Schüler gemeinsam mit anderen Schülern auf dem Schulflur seine Jacke ausbreitete, um gen Mekka zu beten.

Als die Schulleiterin dies verbot, zog der Schüler vor Gericht und bekam erstinstanzlich recht.

Erst in der 2. Instanz wurde das Urteil aufgehoben. Dabei wurde ausdrücklich Revision am Bundesgerichtshof zugelassen.

Das Urteil ist richtig, wichtig und gut für die zur Neutralität verpflichteten Schulen. Auch wenn das Politiker mit einem C im Parteinamen gerne anders sehen, in unserem Land sind Kirche (Religion) und Staat getrennt. Der Staat hat allerdings die Religionsfreiheit zu gewährleisten.

Dieser Aufgabe kann der Staat nicht nachkommen, wenn durch die Gewährung von Freiheiten andere Freiheiten in Gefahr sein könnten.

Und diese Freiheit ist in Gefahr, wenn durch die teilweise fundamentalistische Haltung einiger Schüler andere Schüler genötigt werden.

Genauso wie Kruzifixe nichts an staatlichen Schulen verloren haben, haben Gebetsräume und auf den Fluren offen praktizierte religiöse Riten an unseren Schulen nichts verloren.

Religion ist Privatsache. Entsprechend hat sie auch nur im Privaten stattzufinden! Die Öffentlichkeit ist da kein geeigneter Raum, obwohl dies natürlich in der Begehrlichkeit von missionierenden Religionen steht.

Das Urteil sollte übrigens viel weiter interpretiert werden! Es sollte auch in der Wirtschaft Anwendung finden. Denn nach einigen Urteilen müssen Arbeitgeber in ihren Räumen Gebetsräume einrichten, damit entsprechend religiös orientierte Mitarbeiter ihrem Gotteskult nachgehen können.

Gleiches Recht für alle. Und damit gehören auch solche Zwangsgebetsräume aus den Firmen verbannt, sofern die Firmenleitung nicht freiwillig solche Örtlichkeiten einrichtet. Dann allerdings gleichberechtigt für alle Religionen der Mitarbeiter! 

Es ist zu kalt, zu feucht, zu wenig Sonne.

Und das bedeutet: Nacktschnecken und Pilzkrankheiten.

Während Nacktschnecken mit Schneckenkorn gut in den Griff zu bekommen sind, sind Pilzkrankheiten für die Bäume sehr oft tödlich.

Kräuselkrankheit: Sie befällt bevorzugt Pfirsich und Nektarine. Die Blätter kräuseln sich zusammen, werden dick und wenn man sie zwischen den Fingern reibt, zerbröseln die Blätter regelrecht. Die einzige Chance, die Krankheit zu heilen, gibt es erst nächstes Jahr im Januar wieder. Kurz vor dem Austrieb kann man ein Stärkungsmittel spritzen. Das wars.

Ist die Krankheit einmal ausgebrochen, kann man nur auf warmes trockenes und freundlichen Wetter hoffen. Feuchtigkeit und Kälte sind der Nährboden des Pilzes. Zum Glück befällt er nur junge Blätter. Wenn es freundlicher ist, kann man alle (!!) befallenen Blätter entfernen und auf einen Neuaustrieb hoffen. Die Blätter unbedingt im Hausmüll entsorgen. Sie gehören auf keinen Fall auf den Kompost, denn dann verbreitet sich der Pilz nur unnötig!

Kritischer ist der Pilz Monilia. Er gehört zur Kategorie Schimmelpilze und befällt mit Vorliebe Kern- und Steinobst (Pfirsich, Kirsche, Aprikose, Zwetschge). Auch hier kann man nur auf trockenes freundliches Wetter hoffen. Der Pilz zerstört das Holz (genauer die Leiterbahnen die Wasser transportieren) und läßt Blätter und Blüten verdorren. Der Pilz ist an schlaffen Blättern leicht erkennbar. Hier hilft nur, die befallenen Regionen großzügig entfernen. Und es gibt verschiedene Mittel, die gespritzt werden können (z.B. Neudorff-Vital-Obst-Pilzschutz), meist handelt es sich aber auch nur um Stärkungsmittel, mit zweifelhaften Nutzen.

Von der großen chemischen Keule ist aber strikt abzuraten, da das Mittel häufig ins Obst eingelagert wird und dann Bestandteil unserer nahrung wird und 2. fast immer schädlich für Bienen ist. Und ohne Bienen wird der Ernteertrag teilweise um bis zu 90% zurückgehen.

Kurz gesagt: Die chemische Keule ist Ökofaschismus. Und Sie wollen doch kein Faschist sein, oder?

Nachdem Philippinenhof.net zu den ersten gehörte, die die traurige Nachricht vom bevorstehenden Ende von Radio Paradiso in die Weiten des Internets posaunte, schlagen nunmehr die Wellen der Empörung hoch, selbst bei Personen, denen die christliche Ausrichtung des Senders auf den Senkel ging, und die dennoch der Meinung sind, schon aus pluralistischen Erwägungen heraus, dass mit dem Verschwinden von Paradiso ein wichtiger Farbtupfer verstummt.

Doch der Reihe nach. Was war passiert: Der Medienrat Berlin-Brandenburg entschied unlängst, die Sendefrequenz 98,2 MHz im UKW-Band (zusätzlich auch die anderen von Paradiso genutzten Frequenzen 105,9 MHz, 95,5 MHz und 90,4 MHz) neu zu vergeben.

Im Radio-Bereich werden die zur Verfügung stehenden Frequenzen mittels Ausschreibung für eine bestimmte Zeit vergeben. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer kann die Lizenz verlängert werden. Da die Lizenz jedoch bereits einmal verlängert wurde, musste eine erneute Verlängerung in Form einer Ausschreibung erfolgen. die MABB vergab die Lizenz nicht wieder an Radio Paradiso.

An die Lizenz sind bestimmte Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel darf der Berliner Nachrichtensender Inforadio keine Musikbeiträge spielen.

Erfüllt ein Sender die Lizenzbedingungen nicht mehr, kann ihm die Lizenz entzogen werden oder, wie im Fall Paradiso, die Verlängerung verweigert werden.
Offensichtlich muss der Medienrat der Meinung gewesen sein, Paradiso würde die Bedingungen nicht mehr erfüllen.  Ein Indiz soll die Verringerung des Wortanteils von täglich 183 Minuten (2006) auf nur noch 72 Minuten (2008) sein.

Da der Sender jedoch alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wird, scheint der Sender hier anderer Meinung zu sein. In der Tat forderte die MABB Radio Paradiso zu einer Stellungnahme auf. Diese Stellungnahme wurde abgegeben und der Medienrat gab sich damit zufrieden, denn er meldete sich nicht mehr beim Sender. Die alle zwei Jahre vom MABB in Auftrag gegebene Studie, auf deren Basis die Reduktion gemessen wurde, würde nunmehr nach einhelliger Meinung für den Betrachtungszeitraum 2008-2010 zu einem völlig andern Ergebnis kommen, der Wortanteil würde sogar geringfügig höher als 2006 liegen.

Mittlerweile formiert sich Widerstand gegen die Entscheidung des Medienrates.
Prominentester Fürsprecher ist der evangelische Landesbischof von Berlin-Brandenburg Markus Dröge.

Dröge bezeichnete die Entscheidung als völlig unverständlich. Dröge über den Sender: "Radio Paradiso hat gezeigt, dass auch im privaten Rundfunk ein Programm möglich ist, ohne dass dabei Anrufer veralbert, zu Glücksspielen animiert oder mit teuren kostenpflichtigen Telefonnummern verführt werden sollen."

Mathias Gülzow, Geschäftsführer von Radio Paradiso, wurde ebenfalls überrascht. Es habe in all den Jahren nicht eine Abmahnung gegeben, dass eventuell gegen Lizenzbedingungen verstoßen wurde.

Man darf nicht vergessen, Paradiso wurde die Lizenz nicht entzogen, sondern nicht verlängert. Allerdings ist das ein in Deutschland einmaliger Fall, dass auf diese Weise ein etablierter Sender eine Lizenz verliert.

Besonders dramatisch: 64 Mitarbeiter verlieren ihren Job.

Mathias Gülzow gab dem radio1 Medienmagazin ein Interview und nutzte die Chance, seine Sicht der Dinge kund zu tun.



Wie geht es weiter?

Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Es ist auch ungewöhnlich, eine Pressemitteilung zu verschicken, bevor die Entscheidung selbst zugestellt wurde.

Am 22.Juni soll die Entscheidung in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt werden.

Spätestens dann dürften alle Messen gelesen sein. Denn gerichtlich angreifbar ist die Entscheidung der MABB kaum, schliesslich wurde, es muss so deutlich gesagt werden, die Lizenz nicht entzogen, sondern nicht verlängert.

Ab November wird Paradiso seinen Sendebetrieb einstellen. Ob Paradiso sich zum Webradio wandeln wird, darf bezweifelt werden. Das Internet wird immer noch deutlich überschätzt. Außerdem ist ein Senden im Netz kaum  mit einer On-Air-Ausstrahlung vergleichbar. Während die Anzahl der Hörer beim klassischen Empfang kaum begrenzt ist (Radio Paradiso hat. z.B. aktuell ca. 31.000 Zuhörer pro Stunde) setzt die Internetbandbreite hier klare Grenzen.

Rechenbeispiel: wird der Internetstream mit 128 KBit ausgestrahlt, muss der Sender bei nur 1000 Hörern eine Bandbreite von 128 KBit*1000= 125 MBit bereitstellen, um allen 1000 Hörern eine konstante UKW-ähnliche Qualität zu garantieren. Da üblicherweise nach übertragener Datengröße abgerechnet wird, kommen hier pro Tag 1300 GByte an Daten zusammen. Ein nicht ganz billiger Spaß!

Daher ist die Reichweite im Internet relativ gering. Es werden zu einer bestimmten Zeit einfach zu wenige Hörer gleichzeitig erreicht.

Wer sich einmal einen Eindruck von Paradiso machen möchte, der Sender ist natürlich auch im Web zu hören: Radio-Paradiso-Web-Stream

Ab November soll dann dieser Sender zu hören sein: Oldiestar-Web-Stream

Vergleicht man beide Sender miteinander, stellt sich schon die Frage, was Oldiestargeschäftsführer Oliver Dunk, bei der Ausschreibung  an Unterlagen beilegte, um den Medienrat von sich und seinem Sender zu überzeugen.


Heute kam es auf dem Kirchentag zum Eklat. Anlass war eine Podiumdiskussion zur Missbrauchsdebatte. Opfervertreter waren auf dem Podium nicht vertreten. Norbert Denef, Sprecher des Netzwerkes Betroffener von sexualisierter Gewalt, forderte die Podiumteilnehmer auf, die Veranstaltung abzubrechen.
Bereits im Vorfeld verhinderte die Kirche das Auslegen von Fotos von Opfern kirchlicher Gewalt. Helfer des Kirchentags sammelten diese Fotos sofort wieder ein.
Diese verlogene Politik der Kirche muss beendet werden.
Deshalb Kirchenaustriit, JETZT! Um seiner Religion nachzugehen, ist die Kirche als Institution nicht notwendig. Wer den christlichen Normen treu sein will, muss der Kirche einfach den Rücken kehren, wer will schliesslichmit Prügelorgien veranstaltenden Pfaffen in einem Atemzug genannt werden? Oder schlimmer, mit seinem Geld Kinderschänder unterstützen?  

Das Brandenburger Landesamt für Bauen und Verkehr hat eine Analyse zur demografischen Entwicklung erstellt.

Danach nimmt die Bevölkerung Brandenburgs um so stärker ab, je weiter sich das Gebiet von Berlin entfernt.

Wachsen wird allenfalls der Speckgürtel. Außerhalb des direkten Umlandes im sogenannten Metropolenraum gehen die Bevölkerungszahlen um ca. 22% zurück.

Noch weiter weg von der deutschen Hauptstadt sieht es noch düsterer aus, um bis zu 37% wird sich die Bevölkerung reduzieren.

Ursache ist die zunehmende Vergreisung der Bevölkerung. Diese wird immer älter und je älter die Bevölkerung um so weniger Kinder werden geboren. Eine sich stetig beschleunigende Abwärtsspirale.

Willkommen im Naturpark Brandenburg. Die nächste bewohnte Ortschaft in 200 km... 

Die 23 freien Flächen für Restaurants und ähnlichem für den künftigen Flughafen BBI sind vergeben. 13 von 23 Flächen gingen an Berliner Firmen. Aus Brandenburg kommt keine.

Laut Norbert Minhorst von den Berliner Flughäfen, sei kein Brandenburger Betrieb überzeugend genug gewesen.

Im Klartext: Brandenburger Betriebe sind nicht in der Lage den hohen finanziellen und personellen Aufwand zu stemmen, den eine Präsenz am BBI nun einmal erforderlich macht.

  

Der BGH hat in einer bedeutenden Sache ein Machtwort gesprochen und nebenbei dem Abmahnunsinn einen deutlichen Riegel vorgeschoben.

Was war passiert. Der Beklagte nutzte für sich privat als Internetzugang ein sogenanntes WLAN, ein Netzwerk, das seine Verbindungen per Funk herstellte.

Dieses Funknetz kann nun auch von anderen genutzt werden, deshalb sieht der Funkstandard einige Schutzmöglichkeiten vor.

  • Verstecken der Funk-Identifikation (Verstecken der SID)
  • Begrenzung der Geräte, die das Funknetzwerk benutzen dürfen (Mac-Adress-Filterung)
  • Verschlüsselung der Kommunikation, damit kann nur auf das Netzwerk zugreifen, wer den passenden Schlüssel, ein Passwort, kennt

Die Konfiguration des Gerätes, welches das WLAN zur Verfügung stellt (Router), ist nicht unbedingt trivial. Es gibt zwar etliche sogenannte Assistenten, die einen durch den Installationsprozess führen, dabei werden jedoch oft Begriffe verwendet, die nicht unbedingt zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören: NAT-Maskierung, PPP, Bridge-Betrieb, WEP, WPA, DNS, IP-Adressraum, Hosting... um nur einige zu nennen. Die meisten Anwender sind froh, wenn sie den Bereich gefunden haben, wo sie die Zugangsdaten ihres Internetproviders eintragen müssen.

Der Beklagte nutzt also nun sein funktionierendes WLAN und surfte und emailte und skypte nach Herzenslust in den weiten des Internets.

Dann fuhr er in den Urlaub.

An den kleinen Kasten, der hinter einem Schrank steckte, dachte er dabei nicht mehr.

Doch dieser kleine Kasten funkte munter weiter. Es störte ihn nicht, dass sein Besitzer keine Daten mehr aus dem Internet holte. Brav und weisungsgemäß hielt er jedoch die Verbindung zum Internet aufrecht..

...und freute sich gewaltig, als plötzlich sich wieder jemand der bereitgestellten Verbindung bediente.

Es war ein Peer-to-Peer (piirtupiir) Netz. Dabei stellt der Anwender anderen Daten zu Verfügung und kann Daten von anderen Anwendern downloaden (daunloden). Oder in unserer offiziellen Landessprache formuliert: Der Anwender bietet Daten an, die andere Anbieter auf ihren Rechner speichern können, diese bieten ihrerseits Daten an.

Dummerweise unterliegen viele Daten urheberrechtlichen Begrenzungen. Musik darf man z.B. nicht ohne weiteres anderen einfach zur Verfügung stellen. Der Urheberrechtsinhaber (bzw. ein Vertreter des selbigen, eine Plattenfirma) entdeckte nun diese Urheberrechtsverletzung. In Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden wurde der Anschluss ermittelt, über den die Verbindung ins Internet hergestellt wurde. Da es sich um ein WLAN handelte, konnte der eigentliche Verursacher nicht ermittelt werden. Also wollte die Plattenfirma sich am Anschlussinhaber gütlich halten und ließ das gesamte geballte Potential los: Abmahnung auf Unterlassung, Anwaltskosten der Abmahnung, Schadenersatzkosten. In Verbindung mit den Gerichtskosten kam auf unseren verdutzten Urlauber eine ganz erkleckliche Summe zu.

Die erste Instanz gab der Klagenden Plattenfirma noch recht. Die Berufungsinstanz lehnte die Klage ab. Da sich die Plattenfirma das leicht verdiente Geld nicht entgehen lassen wollte, ging es nun zum Bundesgerichtshof.

Dieser urteilte nun mit einer gehörigen Portion Augenmaß und einem Blick für die Realität.

Eine Störerhaftung komme nicht in Frage. Damit waren die Schadenersatzforderungen vom Tisch. Und zur Frage der Abmahnung auf Unterlassung meinten die Richter, dass bereits seit einiger Zeit bei Urheberrechtsverletzungen in einfach gelagerten Fällen, zur Erinnerung, es geht um genau einen Musiktitel, die Abmahnkosten mit 100 Euro gedeckelt seien.

Doch selbst die Abmahnfähigkeit stellten die Richter in Zweifel.

Denn wenn der Anschlussinhaber zum Zeitpunkt der Installation angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat, kommt auch eine kostenpflichtige Abmahnung nicht in Frage.

Dies bedeutet also für die Privatanwender: Vertraut nicht den Versprechungen der Hersteller, die Installation eines WLAN ist NICHT tirivial! Und wenn der Hersteller sich auf den Kopf stellt, es wird dadurch nicht trivialer. Mit dem Anschluss eines Computers ans Internet muss der Anwender sich auch der Verantwortung bewusst sein, die er damit auf sich nimmt.

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, trotzdem, auch Besitzer von Schusswaffen müssen ihre Waffen ausreichend sichern.

Insofern ist die Forderung des BGH an die Privatanwender, ihre Netzwerke zu sichern, nur folgerichtig. Und wenn man die mitgelieferte Dokumentation in Ruhe liest, ist ein grundgeschütztes WLAN auch für Menschen mit wenigen Computerkenntnissen möglich. Notfalls muss man Fragen.

Das BGH hat zusätzlich erklärt, dass der Anwender nicht zu verpflichten ist, permanent die Aktualität der Sicherheit seines Anschlusses zu prüfen.

Damit sind alle Anwender auf der sicheren Seite, die einmal ihren Anschluss ordentlich installiert haben (oder installieren ließen) und nun beruhigt auch einmal in den Urlaub fahren dürfen, ohne am Ende von einer hohen Geldforderung überrascht zu werden.  

Und die Plattenfirma ist gut beraten, vielleicht durch die Produktion von guter Musik, die jeder kaufen will, von zwielichtigen Abmahnungen Abstand zu nehmen. 

Der Medienrat Berlin-Brandenburg verlängert nicht die Sendelizenz für den Berliner Sender, der seit gut 13 Jahren ein von mehreren evangelischen Kirchen getragenes Programm sendete.

Nachdem die Lizenz einmal verlängert wurde, entschied der Medienrat, die Lizenz an Oldiestar zu vergeben, welches die Frequenz ab November nutzen darf.

Matthias Gülzow, Geschäftsführer von Radio Paradiso, gibt sich kämpferisch. Man werde alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Lizenz doch nicht abgeben zu müssen.

Bis November soll der Sendebetrieb auf jeden Fall aufrecht gehalten werden.

Auch in Brandenburg ist der erste Hühnerhof dicht gemacht worden, weil Dioxin-verseuchtes Futter aus Sachsen-Anhalt verfüttert wurde.
Das Dioxin lagert sich im Huhn an und wird an die Eier abgegeben.
Als Dioxine werden bestimmte chlorierte organische Verbindungen bezeichnet. Sie entstehen meist als Nebenprodukt bei chemischen Reaktionen. In die Schlagzeilen gerieten Dioxine in den 60er und 70er Jahren, als diese hochgiftigen Stoffe beim Prozess der Müllverbrennung freigesetzt wurden. Durch Filter hat man das Freiwerden von Dioxinen mittlerweile deutlich reduziert.
Dummerweise gehören Dioxine zu den sehr langlebigen chemischen Verbindungen und werden, einmal in die Umwelt abgegeben, kaum abgebaut. Über die Nahrungskette können sich Dioxine z.B. im menschlichen Körper stark anreichern und z.B. Krebs auslösen. Dioxine werden vom Menschen überwiegend  über tierische Produkte (Fisch, Fleisch, Eier, Milchprodukte) aufgenommen. Besonders in der Stillzeit ist eine Dioxin-Anreicherung sehr gefährlich für das Baby, da das Dioxin in der Muttermilch besonders hoch sein kann.
Die Schlagzeilen über dioxinverseuchte Eier beherrschen aktuell die Medien. Der Skandal ist um so bedeutender, weil er die Bio-Branche trifft, die eigentlich als Garant für eine gesunde Ernährung galt.
Doch wie Bio sind die Bio-Eier im Supermarkt wirklich? Betrachten wir die ökologischen Eier, zu erkennen an der führenden Null im Stempel genauer. Bei Kaufland, konkret Kaufland Vogelsdorf, gibt es mittlerweile ein umfangreiches Angebot an Bio-Eiern. Dummerweise stammt zum Betrachtungszeitraum Ende April, kein einziges davon aus Deutschland. Italien und Frankreich waren die Herkunftsländer. Doch wie ökologisch können Eier sein, die über 1000 km vom Erzeuger bis zum Verbraucher zurückgelegt haben?
Vorsicht! Jetzt ist wieder die zeit, wo der Hausinhaber vermehrt Werbezettelchen im Briefkasten findet, die Heizung zu sanieren.
Dabei findet sich auch immer öfter der Rat, es doch mit einer Wärmepumpe, gekoppelt mit einer Solarthermieanlage, zu versuchen.
Insbesondere für Bestandsbauten sei das eine prima Angelegenheit, auf erneuerbare Energie zu setzen.
Doch hier ist Vorsicht angebraucht. Wärmepumpen funktionieren wie ein umgekehrter Kühlschrank, durch Energiezufuhr wird das thermische Prinzip, dass Wärme immer vom Wärmeren Körper zum kälteren ausgetauscht wird, ausser Kraft gesetzt. Im Kühlschrank wird z.B. ja auch die Wärme der Butter entzogen und an den wesentlich kälteren Kühlschrank abgegeben. Etwas, was eben nur durch Energiezufuhr funktioniert.
das bedeutet, eine Wärmepumpe funktioniert nur, weil zusätzliche Energie in das System gegeben wird (Wir hätten ja sonst ein Perpetuum Mobile!
Nun gibt es drei Möglichkeiten, Umgebungswärme zu nutzen: Die Wärme der Luft, Flächenkollektoren im Boden, um die Bodenwärme zu nutzen und die Nutzung der Wärme des Grundwassers, verfügbar durch Tiefenbohrungen.
Die energetisch sinnvollste Version ist die Tiefenbohrung. Unter günstigen Bedingungen kann man hier mit dem Einsatz von einer Energieeinheit (Strom) bis zu vier Einheiten Wärme erhalten.
Was die Werbeprospekte jedoch verschweigen, dies gilt nur für Niederenergie-Heizugen, damit gemeint sind Fußbodenheizungen. Diese benötigen ein Heizwasser von etwas über 30 Grad, um das Zimmer angenehm warm zu halten. Doch im Bestandsbau sind meistens normale Heizkörper installiert, die eine Heiztemperatur von 60 Grad benötigen. Eine höhere Endtemperatur bedingt auch einen höheren Energieeinsatz. Damit muss man in der Realität mit einem Ertrag von 2 bis maximal 3 Wärmeeinheiten für eine Energieeinheit rechnen. Ist das haus nicht energetisch saniert, reduziert sich die Effektivität noch weiter.
Ganz schlecht sind in diesem Zusammenhang Wärmepumpen auf Basis der Umgebungsluft. Bei einem unsanierten Haus mit Heizkörpern können teilweise nicht einmal 2 Wärmeeinheiten gewonnen werden. Und das bedeutet, man rückt sehr nahe an das Heizen mit Strom heran.
Fazit: Wärmepumpen können eine echte Alternative sein, doch grundsätzlich nur für voll sanierte Häuser mit Niederenergieheizsystem.
Unter der populistischen Überschrift "Regierung will kein Obst für Kids" macht der Oderlandspiegel mobil gegen den potsdamer Regierungsbeschluss, sich nicht am EU-Programm für kostenloses Obst für Schulkinder zu beteiligen.
Das Programm besagt, dass die EU 50% der Kosten übernimmt, wenn das Land die zweiten 50% beisteuert.
Brandenburgs Regierung hat sich gegen die Beteiligung ausgesprochen. Der Oderlandspiegel hetzt nun in reaktionärer Art und Weise gegen die Rot-Rote-Regierung und meint ein Armutszeugnis ausstellen zu dürfen. Außerdem sei es ein Zeichen von Herzlosigkeit und Bequemlichkeit, die geschenkten Mittel nicht dazu zu verwenden, dass auch das in Brandenburg vorhandene Übergewichtigkeit vieler Kinder bekämpft wird.
Doch seien wir einmal ehrlich, die 50% Eigenanteil des Landes sind doch an anderen Stellen, z.B. bei der Sanierung von Sportstätten, Freizeitmöglichkeiten etc. wesentlich besser angelegt. Und ob ein Apfel täglich wirklich das Übergewichtsproblem löst? Diesen Beweis ist der Oderlandspiegel leider schuldig geblieben. So bleibt nur der fade Nachgeschmack, dass das konservative Werbeblättchen einfach an den Haaren herbeigezogene Kritik üben wollte. 
Die Müncheberger Stadtverordneten stimmten einem Vorschlag zu, die Hauptdurchfahrtsstraße von Münchberg, die Ernst-Thälmann-Str., einer Generalsanierung zu unterwerfen. Das Land fördert diese Maßnahme, allerdings nur, wenn die Straße asphaltiert wird. Das bedeutet, das momentan vorhandene Pflaster muss weichen.
Kritiker jammern nun, dass damit ein weiterer Teil der historischen Stadtmitte über'n Jordan geht.
An dieser Stelle muss die ketzerische Frage erlaubt sein: Welche historische Stadtmitte?
Müncheberg ist in weiten Teilen ein Nachkriegsprodukt, da ist kaum noch was von historisch, zumindest entlang der Thälmannstraße.
Und da dies so ist, überwiegen die Vorteile eines Asphalt-Belages: Leise, weniger Vibrationen, reparaturfreundlich.
Und nur am Rande sei erwähnt, dass, wenn die Straße schon aufgerissen wird, auch die Medien, Gas, Strom, Wasser, Telekommunikation gleich mit ausgebaut werden.

Der Hersteller mit dem angeknabberten Kernobst im Markenzeichen zockt die Deutschen wieder einmal gründlich ab. Verlangt Apple für sein iPad in den USA umgerechnet 392 Dollar, verlangt der Hersteller in Deutschland für das gleiche Gerät 432 Euro (alle Preise netto).
So geistert es zumindest durch die Medien, vergessen wird dabei aber, dass in dem Preisaufschlag von 40 Euro eine Urheberrechtsabgabe von 15 Euro steckt. Damit reduziert sich der "unverschämte" Preisaufschlag auf 25 Euro.
Berücksichtigt man nun auch noch die Zollgebühren, merkt man schnell, der Selbstimport ist alles andere als lukrativ.
An dieser Front macht es also keinen Sinn auf den Hersteller einzuprügeln.
Viel interessanter ist an der Stelle, dass der Hersteller des potentiellen Konkurrenzproduktes WePad sein Produkt kurzfristig umbenennt, es soll nun WeTab heißen. Inwieweit Apple hier seine Finger im Spiel hat, bleibt der Phantasie des Lesers überlassen.
Generell macht es aktuell angesichts des doch sehr hohen Preises nicht unbedingt Sinn, überhaupt ein Pad oder Tab zu kaufen. Der Einsatzbereich ist für diesen Preis doch arg eingeschränkt. Außerdem ist noch nicht wirklich sicher, welche Art von Lesestoff, für den diese Geräte bevorzugt hergestellt werden, für das eigene Gerät verfügbar sein werden. Noch ca. ein halbes Jahr zu warten ist hier sehr sehr sinnvoll.
Wer überhaupt nicht warten kann, wer unbedingt auch Unterwegs lesen will, sollte vielleicht einmal einen Blick in die Sparte der Netbooks werfen. Insbesondere Asus hat mit seiner EEE-PC-Reihe Geräte auf dem Markt, die ausreichend klein und damit leicht und eine ausreichende Laufzeit (Akku) aufweisen. Da diese Netbooks auch vollwertige Notebooks sind, kann man hier wesentlich mehr Anwendungen laufen lassen, als auf einem Tab/Pad. Die Leistungsfähigkeit ist vergleichbar und kommt in allen Fällen nur selten an ein echtes Notebook heran. Die neuesten aufwendigen Spiele sind also eher tabu.

UPDATE: Apple korrigierte mittlerweile die Preise für das iPad im Applestore. Inklusive Mehrwertsteuer ist das iPad dann ab 499 Euro zu haben. Die Preisreduktion wurde vorgenommen, da es eine Urheberrechtsabgabe für diese Ausstattung noch nicht gibt.

Nun wird die Luft um den prügelnden Bischof verdammt dünn.

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt führt Vorermittlungen gegen den Augsburger Bischof.

Die Ermittlungen, die von der der Kirche selbst initiiert wurden, gemäß den Leitlinien der Bischofskonferenz, beziehen sich auf einen Fall, der aus Mixas Zeit als Bischof von Eichstätt von 1996 bis 2005 stammt.

Update: Die Staatsanwaltschaft hat ihre Vorermittlungen eingestellt.

 

Unsere Regierung lehnt einen Vorstoß der Grünen ab, dass Warteschleifen bei Telefonhotlines kostenfrei sein sollen. Aktuell ist es nach Aussagen der Grünen so, dass durchschnittlich 22 Euro für nichts ausgegeben werden.
Die Ablehnung der Regierung bedeutet eine Abkehr des Leistungsprinzips. Erhält man eine Leistung, war es bisher selbstverständlich, dafür zahlen zu müssen.
Nun darf man auch für keine Leistung bezahlen. Ein tolles Wirtschaftskonzept und eine Einladung, die Warteschleifen noch auszubauen.
Und es zeigen sich hier noch mehr Konzepte: Die Supermärkte könnten doch Eintritt verlangen. Nach Zeit gestaffelt. Ein Rundgang ist nur mit Korb möglich, die Anzahl der freien Körbe wird natürlich drastisch reduziert und die Einkäufer bis zum nächsten freien Korb in einer Warteschleife geparkt...
Tolle neue Wirtschaft... 

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