Regelmäßig
schwappt sie hoch, die Debatte, ob Mitarbeiter des Geheimdienstes der
DDR, dem Ministerium für Staatssicherheit, in Parlamente,
Bürgermeisterämter oder den öffentlichen Dienst einziehen dürfen.
Insbesondere sind hier die informellen Stasi-Mitarbeiter in der Diskussion.
Doch was waren die informellen Mitarbeiter, meist kurz IM genannt, wirklich?
Zuerst einmal waren sie formal-rechtlich gesehen keine Mitarbeiter
des DDR-Geheimdienstes. Mehr als 100.000 Bürger der DDR bildeten das
Netzwerk der IMs innerhalb der DDR. Dazu kamen noch mehr als 20.000 IMs
aus der BRD, die aus Sympathie oder anderen Gründen für die DDR in der
BRD Informationen beschafften.
Hauptaufgabe war es, Berichte aus dem unmittelbaren Umfeld des IM
abzuliefern. Dazu wurden Arbeitskollegen, Freunde aber auch
Familienangehörige bespitzelt, ja, selbst Ehepartner haben sich
überzeugen lassen, den eigenen Partner auszuspionieren. Viele IMs übten
ihre Tätigkeit aus Überzeugung aus, damit ihrem Land treue Dienste zu
leisten, viele spitzelten aber auch für Vergünstigungen. Und etliche
wurden unter Druck gesetzt.
In der deutschen Wikipedia kann man sehr detailliert nachlesen, das IM nicht einfach IM war. Es gab den IM Beobachter, IME, IMS, IMK, GMS, FIM...
Das Geflecht war genauso vielschichtig wie die Interessen und
Beweggründe der Menschen die für das MfS tätig waren. Ein pauschales
Urteil über IMs zu treffen verbietet sich bereits an dieser Stelle von
allein.
Entscheidend für die Beantwortung der Eingangsfrage sollte allein
die Strafbarkeit des Verhaltens sein. Dies regelt der 2+4 Vertrag und
der Staatsvertrag über die Einheit Deutschlands. Hier gilt, kurz
gefaßt, was in der DDR legal war, muss auch im vereinigten Deutschland
legal sein. Aus diesem Grund, das sei hier aber nur am Rande erwähnt,
darf heute immer noch eine FDJ und auch eine KPD aktiv sein, obwohl
beide Organisationen in der BRD verboten wurden.
Klar ist damit, das Mitarbeiter des MfS gewesen zu sein, kein
Verbrechen war. Klar ist aber auch, dass jede Behörde Bewerber auf ihre
Eignung überprüfen darf. Hier spielt nicht nur die inhaltliche Eignung
eine Rolle, auch die moralische Integrität ist hier zu beachten.
In unserer Gesellschaft gilt es als moralisch verwerflich, durch
Spitzeltätigkeiten sich Vorteile verschafft und andere Menschen dabei
geschädigt zu haben. Geschädigt ist dabei noch harmlos ausgedrückt,
viele Ausspitzelungen führten zur völligen Zerstörung von Leben, oft
war dabei unerheblich, ob es sich um schuldige oder unschuldige Leben
handelte.
Eine pauschale Ablehnung verstößt gegen den verfassungsmäßigen
Gleichheitsgrundsatz. Aber genau hier machen sich viele Entscheider,
viele Medien aber auch viele Opfer ihre Entscheidung zu einfach.
Insbesondere die Opfer vergessen oft, dass ihr Handeln in der DDR
oftmals ungesetzlich war und die DDR wie jedes Land berechtigt ist, die
Einhaltung geltenden Rechts durchzusetzen. Selbstverständlich kann und
darf dies kein Freibrief dafür sein, den auf gesetzlicher Basis tätigen
IMs nunmehr einen Freibrief zu erteilen. Insbesondere unter dem Aspekt,
dass viele Gerichtsentscheidungen auf einer willkürlichen Auslegung des
Gesetzes beruhten. Dadurch wurden viele Opfer von Stasibespitzelungen
verurteilt, die bei korrekter, also nicht willkürlicher Auslegung der
Gesetze als unschuldig freigesprochen worden wären .
Diese komplizierten, vielschichtigen Prozesse machen das Thema Stasi-Aufarbeitung so ungeheuer schwierig.
Daher sollte ein völlig neuer Ansatz gesucht werden. Grundsätzlich
sollte jedem Menschen eine zweite Chance eingeräumt werden,
insbesondere wenn es um eine nicht ungesetzliche Handlungsweise geht.
Doch muss diese Chance auch glaubhaft genutzt werden.
Jetzt, 20 Jahre später, kann anhand einiger weniger Punkte geprüft
werden, ob ein ehemaliger Mitarbeiter des MfS aus seinem Leben gelernt
hat:
- Untadelige Lebensführung seit Beendigung der Stasi-Tätigkeit
- Deutliche und glaubwürdige Distanzierung vom MfS und den Gepflogenheiten des MfS
- Deutliche und glaubwürdige Entschuldigung bei den Opfern. Eine pauschale Entschuldigung kann dabei niemals ausreichend sein.
- Völlige Akzeptanz der eigenen Biographie, man muss zu seinem Leben stehen.
Nimmt man nur diese wenigen Punkte und misst an ihnen das
Verhalten enttarnter MfSler, sollte es leicht fallen, zu entscheiden,
ob der Kandidat eine Chance verdient oder nicht.
Gesellschaftlich ist das Verstecken vieler ehemaliger
Stasi-Mitarbeiter verständlich, denn die Hexenjagd nach
Stasi-Mitarbeitern nimmt zum Teil groteske Züge an: Da wird ein 17
jähriger für 1 Jahr angeworben und soll dann, 20 Jahre später nicht
mehr als Bundestrainer für Eiskunstlauf arbeiten dürfen?
Jetzt kommt ein vermutlich extrem schlechter Vergleich: Früher
wurden die Juden für die Pest verantwortlich gemacht, muss heute das
MfS dafür herhalten? Selbst Menschen ohne Stasi-Vergangenheit (also
weder Opfer noch IM) fangen lauthals zu kreischen an, wenn ein IM in
der Luft liegt. Genau wie die IM unschuldige Leben zerstört haben,
zerstört auch heute diese Hexenjagd wieder Leben. Und auch heute
überwiegend wieder, um sich damit einen Vorteil zu verschaffen.
Konkret: der Oberbürgermeister Kandidat der SPD in Potsdam, Jakob, der
gegen den potentiellen Linken-Kandidat Scharfenberg polemisiert.
Wobei hier vielleicht nicht ganz zu unrecht auf Scharfenberg gezeigt
wird, denn Reue oder gar ein Wort der Entschuldigung war von diesem IM
bisher nicht zu hören.
Generell ist anzunehmen, wird das Thema erst in 50 Jahren von ganz
allein beendet werden, wenn der letzte IM den Weg allen irdischen
gegangen sein wird. Dann brauchen wir ein neues Feindbild, vielleicht
die Banker?
Wie sieht es übrigens mit den heutigen IM aus, den IM des MAD, BND, BKK, VS?
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