Januar 2010 Archive

Es ist ein Skandal, wieder einmal.

Die Deutsche Bahn setzt wieder einmal ein junges Mädchen bei Wind und Wetter einfach aus. Dieses Mal hat es die Region Südostbrandenburg (Königswusterhausen) getroffen.

An diesem Vorgang sind drei Aspekte vorhanden, die einen nachdenklich stimmen sollten:

  1. Wieso kostet der Kauf im Zug eine Gebühr? Wo soll man denn sonst Kaufen, wenn es auf dem Startbahnhof keine (funktionstüchtigen) Automaten gibt? Offensichtlich hat das Mädchen auf dem Hinweg im Zug ein Ticket gekauft (ohne Gebühr wegen der Automatenproblematik oder auf Kulanzbasis) und die Schaffnerin stellte sich auf den Stand, dass das Mädchen vor der Rücktour am Alexanderplatz ein Ticket hätte kaufen können und die Gebühr damit rechtens sei. 
  2. Es gibt die knallharte Dienstanweisung, dass Minderjährige nachts nicht ausgesetzt werden dürfen. Wieso kommen solche Dienstverstöße immer wieder vor? Wieso wird den Betroffenen Mitarbeitern nicht sofort gekündigt?
  3. Hier ging es um 2 Euro. Wieso hat sich kein Mitreisender für das Mädchen eingesetzt?

Punkt 1 zeigt deutlich, was die Bahn unter Service versteht, offensichtlich nichts.Ich stelle mir gerade vor, das Mädchen wäre mit dem Flugzeug geflogen und wäre zum Ausstieg gezwungen worden... OK, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich...

Punkt 2 stellt das System der Dienstanweisungen in Frage. Wozu gibt es diese, wenn letztlich doch jeder Mitarbeiter machen kann, was er will? Die Schaffnerin muss mindestens dazu verdonnert werden, eigenhändig einen großen Entschuldigungs-Präsent-Korb persönlich beim Mädchen abliefern zu müssen. Laut Bahn erhält die Schaffnerin eine Abmahnung, ganz toll. Eine Abmahnung ist nichts. Eine Abmahnung ist nur der Hinweis, dass man etwas falsch gemacht hat. Ist ein schriftlich formuliertes DU-DU!

Doch der wichtigste Punkt ist eigentlich der letzte, wieso haben offensichtlich alle Mitreisenden weggeschaut, als mit dem Mädchen auf diese Art und Weise Schlitten gefahren wurde? Färbt das kalte Wetter draussen auf die Gefühlslage der Menschen ab? Warum sind die Menschen derartig gefühlskalt (das gilt insbesondere auch für die Schaffnerin)? Warum hat sich niemand für das Mädchen eingesetzt und der Schaffnerin deren Grenzen aufgezeigt? Lassen wir Deutsche uns immer noch von Uniformen beeindrucken?

ZWEI Euro! Offensichtlich hat GEIZ ist GEIL über die Menschlichkeit gesiegt.

Gute Nacht Deutschland!

 

UPDATE: Mittlerweile soll sich die Bahn mit einem Geschenkkorb bei dem Mädchen entschuldigt haben. Mit dabei, eine Flasche Wein. Sitzen denn nur Flaschen bei den Entscheidungsträgern der Bahn? Alkohol für Kinder? Aber sonst geht's noch... Selbstverständlich ruderte Bahnchef Gruber sofort zurück. Das nächste mal, Herr Gruber: Erst Gehirn einschalten und dann handeln...

Ein Aufschrei der Empörung zog durchs bundesdeutsche Reich, Roland Koch, Imperator von Hessen, wollte gegen den Missbrauch von Sozialleistungen vorgehen: Arbeitspflicht für Hartzis.

Aber Hr. Koch, so geht das ja nun wirklich nicht! Fassen Sie doch die arbeitsfaulen Sozialparasiten nicht mit Samthandschuhen an! Greifen Sie hier richtig durch! Die Sozialschmarotzer müssen streng erzogen werden. Ist wie bei Hunden, niemals Schwäche, niemals Nachgibigkeit zeigen.

Deshalb hier die Vorschläge, die wirklich konsequent wären:

  • Alle ALG I + II Bezieher, ja auch die ALG I Empfänger haben nur ihren Job verloren, weil sie stinkefaul waren, schliesslich haben sie durch fehlendes Engagement und fehlenden Lohnverzicht erst dafür gesorgt, dass ihre ehemaligen Arbeitgeber die Produktion in Billigstlohnländer verlagern mußten, werden in Lagern konzentriert. Dort werden sie zum Steineklopfen eingesetzt.
  • Arbeitsverweigerung wird mit körperlicher Züchtigung sanktioniert.
  • Das ALG wird generell auf Null reduziert, es ist unnötig geworden, da durch das Leben in konzentrierten Lagern weder Mietzuschüsse erforderlich noch andere Ausgaben notwendig sind, Minderjährige werden, falls diese unter die ALG II-Regelungen fallen, in Jugendlager gesteckt.
  • Die Nahrungsmittelversorgung übernimmt die Lagerverwaltung. Wissenschaftliche Erkenntnisse ergaben, dass ein Teller Wassersuppe pro Tag ausreicht, Sonntags kann man etwas Brot für seine Suppe erhalten.
  • Damit das arbeitsscheue Gesindel jeden Tag weiss, auf was es verzichten muss, kommt über den Eingang der konzentrierten Lager ein Wahlspruch, "Arbeit macht frei" wäre doch geeignet.

So Hr. Koch, so und nichts anders bekommt man das Problem mit dem Pack geregelt! Und nebenbei bekommt man damit auch den Staatshaushalt saniert, schliesslich entfallen alle Leistungen zur Arbeitslosenversicherung ersatzlos und man kann die entsprechenden Zahlungen der Bevölkerung direkt in die Sanierung des Staatshaushaltes stecken.

Hr. Koch, seien sie konsequent, seien sie hart. Sonst tanzt ihnen der Pöbel schon morgen auf der Nase herum.

 

Achtung: Satire 


Eine sogenannte deutsche Friedensgesellschaft hat ihrem Anliegen, dem Frieden, einen Bärendienst erwiesen und ist meilenweit über das Ziel hinausgeschossen.

Denn in einer neuen Aktion ruft der Landesverband Berlin-Brandenburg dazu auf, auf jeden in Afghanistan gefallenen Bundeswehrsoldaten mit Sekt anzustoßen. Die Aktion steht unter dem Motto, man solle "Feiern, wie sie fallen".

Niveaulos, geschmacklos, vielleicht sogar Volksverhetzung.

Egal wie man zum Krieg in Afghanistan steht, ein Tod sollte niemals Grund für ausgelassenes Feiern sein!

Friedensgesellschaft, schämt Euch! Eure perverse Aktion kann nur durch ein öffentliches Zeichen des Bedauerns und der Entschuldigung gegenüber den Angehörigen der Bundeswehr wieder gut gemacht werden.

Ich rufe alle Mitglieder, die wirklich am Frieden interessiert sind auf, dieser Lästergesellschaft unverzüglich den Rücken zu kehren.


UPDATE: Ein genaueres Studium der entsprechenden Webseiten lässt einen zum Schluss kommen, in der sogenannten Friedensgesellschaft sitzen nur ein paar vorpubertäre, realitätsferne Spinner. Fäkalsprache, direkte Beleidigung anderer bzw. anderer Meinungen sind der Grundtenor auf der offiziellen Webseite. Dieser komische Club ist definitiv kein Bestandteil der Friedensbewegung. Jede an Frieden und Entspannung interessierte Gruppierung täte gut daran, sich von dieser Gesellschaft deutlich zu distanzieren. Unter diesem Aspekt ist es eine Selbstverständlichkeit, auch die Überschrift dieses Beitrages anzupassen.

Wenn demnächst die Pflanzsaison wieder beginnt, sollte der Gartenplaner sehr gut aufpassen, was er gedenkt, anzubauen.

Neue Forschungen ergaben, Kartoffeln und Tomaten machen Rapsch-rapsch... oder seriöser ausgedrückt, Kartoffeln und Tomaten sind Fleischfresser.

Beide Pflanzenarten haben an ihren Stengeln äußerst klebrige Häärchen. An diesen bleiben Kleinstinsekten kleben und fallen dann tot herab. Im Boden werden die Insekten dann zersetzt und von Pflanzen aufgenommen.

Dieser Mechanismus entstand, damit die Pflanzen auch auf kargen Böden eine Überlebenschance haben.

Da bei uns Kartofel- und Tomatenpflanzen nur selten so groß werden, dass sich Menschen in ihnen verfangen, sind die berühmt berüchtigten Killertomaten eher nicht zu befürchten. Aber da andere Studien herausgefunden haben, dass die Menschen immer schlapper werden, kann es durchaus auch irgendwann mal so kommen, dass der Mensch zur bevorzugten Nahrungsmittelergänzung wird. Wie sich solche Kraftnahrung auf den Geschmack der Tomaten oder Kartoffelknollen auswirkt, ist aber noch nicht erforscht.

Regelmäßig schwappt sie hoch, die Debatte, ob Mitarbeiter des Geheimdienstes der DDR, dem Ministerium für Staatssicherheit, in Parlamente, Bürgermeisterämter oder den öffentlichen Dienst einziehen dürfen.

Insbesondere sind hier die informellen Stasi-Mitarbeiter in der Diskussion.

Doch was waren die informellen Mitarbeiter, meist kurz IM genannt, wirklich?

Zuerst einmal waren sie formal-rechtlich gesehen keine Mitarbeiter des DDR-Geheimdienstes. Mehr als 100.000 Bürger der DDR bildeten das Netzwerk der IMs innerhalb der DDR. Dazu kamen noch mehr als 20.000 IMs aus der BRD, die aus Sympathie oder anderen Gründen für die DDR in der BRD Informationen beschafften.

Hauptaufgabe war es, Berichte aus dem unmittelbaren Umfeld des IM abzuliefern. Dazu wurden Arbeitskollegen, Freunde aber auch Familienangehörige bespitzelt, ja, selbst Ehepartner haben sich überzeugen lassen, den eigenen Partner auszuspionieren. Viele IMs übten ihre Tätigkeit aus Überzeugung aus, damit ihrem Land treue Dienste zu leisten, viele spitzelten aber auch für Vergünstigungen. Und etliche wurden unter Druck gesetzt.

In der deutschen Wikipedia kann man sehr detailliert nachlesen, das IM nicht einfach IM war. Es gab den IM Beobachter, IME, IMS, IMK, GMS, FIM...

Das Geflecht war genauso vielschichtig wie die Interessen und Beweggründe der Menschen die für das MfS tätig waren. Ein pauschales Urteil über IMs zu treffen verbietet sich bereits an dieser Stelle von allein.

Entscheidend für die Beantwortung der Eingangsfrage sollte allein die Strafbarkeit des Verhaltens sein. Dies regelt der 2+4 Vertrag und der Staatsvertrag über die Einheit Deutschlands. Hier gilt, kurz gefaßt, was in der DDR legal war, muss auch im vereinigten Deutschland legal sein. Aus diesem Grund, das sei hier aber nur am Rande erwähnt, darf heute immer noch eine FDJ und auch eine KPD aktiv sein, obwohl beide Organisationen in der BRD verboten wurden.

Klar ist damit, das Mitarbeiter des MfS gewesen zu sein, kein Verbrechen war. Klar ist aber auch, dass jede Behörde Bewerber auf ihre Eignung überprüfen darf. Hier spielt nicht nur die inhaltliche Eignung eine Rolle, auch die moralische Integrität ist hier zu beachten.

In unserer Gesellschaft gilt es als moralisch verwerflich, durch Spitzeltätigkeiten sich Vorteile verschafft und andere Menschen dabei geschädigt zu haben. Geschädigt ist dabei noch harmlos ausgedrückt, viele Ausspitzelungen führten zur völligen Zerstörung von Leben, oft war dabei unerheblich, ob es sich um schuldige oder unschuldige Leben handelte.

Eine pauschale Ablehnung verstößt gegen den verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz. Aber genau hier machen sich viele Entscheider, viele Medien aber auch viele Opfer  ihre Entscheidung zu einfach. Insbesondere die Opfer vergessen oft, dass ihr Handeln in der DDR oftmals ungesetzlich war und die DDR wie jedes Land berechtigt ist, die Einhaltung geltenden Rechts durchzusetzen. Selbstverständlich kann und darf dies kein Freibrief dafür sein, den auf gesetzlicher Basis tätigen IMs nunmehr einen Freibrief zu erteilen. Insbesondere unter dem Aspekt, dass viele Gerichtsentscheidungen auf einer willkürlichen Auslegung des Gesetzes beruhten. Dadurch wurden viele Opfer von Stasibespitzelungen verurteilt, die bei korrekter, also nicht willkürlicher Auslegung der Gesetze als unschuldig freigesprochen worden wären .

Diese komplizierten, vielschichtigen Prozesse machen das Thema Stasi-Aufarbeitung so ungeheuer schwierig.

Daher sollte ein völlig neuer Ansatz gesucht werden. Grundsätzlich sollte jedem Menschen eine zweite Chance eingeräumt werden, insbesondere wenn es um eine nicht ungesetzliche Handlungsweise geht.

Doch muss diese Chance auch glaubhaft genutzt werden. 

Jetzt, 20 Jahre später, kann anhand einiger weniger Punkte geprüft werden, ob ein ehemaliger Mitarbeiter des MfS aus seinem Leben gelernt hat:

  1. Untadelige Lebensführung seit Beendigung der Stasi-Tätigkeit
  2. Deutliche und glaubwürdige Distanzierung vom MfS und den Gepflogenheiten des MfS
  3. Deutliche und glaubwürdige Entschuldigung bei den Opfern. Eine pauschale Entschuldigung kann dabei niemals ausreichend sein.
  4. Völlige Akzeptanz der eigenen Biographie, man muss zu seinem Leben stehen.

Nimmt man nur diese wenigen Punkte und misst an ihnen das Verhalten enttarnter MfSler, sollte es leicht fallen, zu entscheiden, ob der Kandidat eine Chance verdient oder nicht.

Gesellschaftlich ist das Verstecken vieler ehemaliger Stasi-Mitarbeiter verständlich, denn die Hexenjagd nach Stasi-Mitarbeitern nimmt zum Teil groteske Züge an: Da wird ein 17 jähriger für 1 Jahr angeworben und soll dann, 20 Jahre später nicht mehr als Bundestrainer für Eiskunstlauf arbeiten dürfen?

Jetzt kommt ein vermutlich extrem schlechter Vergleich: Früher wurden die Juden für die Pest verantwortlich gemacht, muss heute das MfS dafür herhalten? Selbst Menschen ohne Stasi-Vergangenheit (also weder Opfer noch IM) fangen lauthals zu kreischen an, wenn ein IM in der Luft liegt. Genau wie die IM unschuldige Leben zerstört haben, zerstört auch heute diese Hexenjagd wieder Leben. Und auch heute überwiegend wieder, um sich damit einen Vorteil zu verschaffen. Konkret: der Oberbürgermeister Kandidat der SPD in Potsdam, Jakob, der gegen den potentiellen Linken-Kandidat Scharfenberg polemisiert.

Wobei hier vielleicht nicht ganz zu unrecht auf Scharfenberg gezeigt wird, denn Reue oder gar ein Wort der Entschuldigung war von diesem IM bisher nicht zu hören.

Generell ist anzunehmen, wird das Thema erst in 50 Jahren von ganz allein beendet werden, wenn der letzte IM den Weg allen irdischen gegangen sein wird. Dann brauchen wir ein neues Feindbild, vielleicht die Banker? 

Wie sieht es übrigens mit den heutigen IM aus, den IM des MAD, BND, BKK, VS?

Vor dem Oberlandgericht Köln ist ein fünffache Mutter schuldig gesprochen worden, illegal 964 Musikstücke in einer sogenannten Tauschbörse angeboten zu haben.

Allerdings war die Mutter nur der Anschlussinhaber des DSL-Anschlusses mit dem diese illegale Handlung vorgenommen wurde. Eines Ihrer Kinder scheint hier der Anbieter gewesen zu sein.

Da die Mutter von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machte, als Mutter muss sie weder gegen sich noch ihre Kinder aussagen, wurde sie verknackt, da der eigentliche "Verbrecher" nicht zu ermitteln war und der Anschlussinhaber nun einmal haftet.

Die Mutter wurde also schuldig gesprochen ohne dass ihr eine Schuld nachgewiesen werden mußte.

Bislang galt in unserer Rechtsprechung jedoch das Prinzip der Unschuldsvermutung, eine Person gilt solange als unschuldig, bis ihre Schuld bewiesen wurde.

Dieses Prinzip ist sowohl vom Landgericht als auch vom Oberlandgericht Köln umgekehrt worden.

Kann man damit sagen, die BRD hat sich auf Betreiben der Musikindustrie, die ihre schlampige Ermittlungsarbeit durch diesen grandiosen Schuldspruch kaschieren will, in einen Unrechtstaat verwandelt?

Vielleicht, immerhin hat das OLG glasklar argumentiert, die Mutter hat nichts getan, um diesen eklatanten Rechtsverstoß zu unterbinden. Dabei wäre es doch so einfach gewesen:

Sie hätte nur Userprofile mit beschränkten Nutzerrechten anlegen müssen, eine Firewall installieren müssen, die die bekannten Ports der Tauschbörsensoftware schliesst und geschlossen hält, HTTP und HTTPS Verbindungen mittels täglich aktualisierten Wortfilter überwachen müssen, die Rechner täglich auf die Installation entsprechender Programme scannen müssen, die Löcher in der Firewall, welche gängige Messenger-, Chat- und Community-Programme reißen, sind täglich zu stopfen, eine ausreichende regelmäßige Sicherheitsbelehrung mit den Kindern ist durchzuführen...

Wenn sie das alles getan hätte, dann, aber auch nur dann, hätte sie sich aus der Affäre ziehen können. So gehört diese Rabenmutter mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft. Allerdings zeigte das OLG Milde, es halbierte die Strafe auf nur noch 2380 Euro (zzgl. Anwaltskosten, Gerichtskosten etc.) .

Möglicherweise ist das Urteil aber auch nur eine willkürliche Auslegung des Gesetzes. Kann man dann von der BRD als Willkürstaat sprechen?

An dieser Stelle sei an den Film "Viva Maria" erinnert. Dort sagte ein der beiden Marias, gespielt von Brigitte Bardot, zu einem amerikanischen Journalisten: "Eigentum ist Diebstahl!".

Viva Maria! Viva la Revolution!

Da bröckelt sie also, die Front der Ablehnung.

Die CDU war ja noch nie wirklich abgeneigt, doch nun möchte auch die FDP nackt scannen, sofern der Intimbereich ausreichend geschützt ist.

Na was denn nun? Entweder nackt oder nicht nackt. Wenn man sich nun wie weiland der olle Adam ein Feigenblatt vors Gemächt bammelt, ist man doch nicht mehr nackt!

Allerdings, will ich wirklich den ollen Schäuble nackt sehen? Und mich dann auch noch von ihm so scannen lassen wie ihn die Evolution erschuf?

Darf man sich eigentlich aussuchen, wen man als Nacktscanner möchte? Falls ja, zum Bestell-Katalog geht es hier lang. Aber Achtung, Kristina ist schon zum nackt scannen für mich gebucht. Und ich hab schon lange nichts mehr scannen lassen und mein Scanner ist schon seeeeehr alt.

Und ich verspreche (Stichwort Schutz des Intimbereiches): Das Berühren der Figüren mit die Pfoten ist verboten! Der olle Peter, also Peter Schaar, hat schon bestätigt, das reicht als Intimschutz für unsere Bundesscanner, pardon, Minister, aus!
Silvester 2009, eine gute Gelegenheit, dem Maharadscha II in der Schönhauser Allee in Berlin einen Besuch abzustatten.
Das indische Restaurant brüstet sich im Schaufenster mit einer Urkunde mit einem 3. Platz. Das lies hoffen...
Die Realität war ernüchternd.
Die Speisekarte war wegen SIlvester auf sieben Hauptgerichte und zwei Menüs zusammengeschrumpft worden. Keine Vorspeisen, keine Desserts. Die normale Speisekarte wurde nur der Getränke wegen gereicht. Über das eingeschränkte Angebot wurde man erst informiert, als einem die Speisekarten gereicht wurden.
Das Personal, 3 Kellner, davon eine Chinesin, waren offensichtlich absolut überfordert. Der Hauptkellner wirkte derartig gehetzt und mürrisch, dass man es sich besser dreimal überlegte, ihn anzusprechen. Die Chinesin  muß eine Aushilfskraft gewesen sein, da sämtliche Fragen von ihr an die Küche weitergetragen wurden und erst dann beantwortet werden konnten.
Die Tischdecke war dreckig, die Toiletten nicht ausgeschildert, die sanitären Anlagen in einem traurigen Zustand: beinahe herausgerissene Handwaschbecken, zersplitterte Toilettentür, dreckige Spiegel.
Das Menü war offensichtlich auf eine Person ausgelegt, laut Speisekarte sollte es aber für zwei Personen sein. Brot wurde erst auf Nachfrage gebracht, den Salatteller gab es nur einmal. Als Vorsuppe wurde eine Brokkolisuppe gereicht, der definitiv zu viel Maggie zugesetzt wurde.
Der Nachtisch war derartig unappetitlich angerichtet, dass er fast unangerührt in die Küche zurück ging. Das Hauptgericht wurde einem wortlos vor den Latz geknallt. Der enge Zeitrahmen erlaubte offensichtlich kein "Guten Appetit".
Zwischen dem Abräumen des Geschirrs des Hauptganges und dem Reichen des Nachtisches vergingen mehr als 10 Minuten.
Fazit: Dieses Indische Restaurant wird wohl nie wieder mit einem Besuch von uns rechnen dürfen.

Name: Maharadscha II
Adresse: Schönhauser Allee 142, 10437 Berlin
Letzter Besuch: 31.12.2009
Speisentyp: indisch
Kartenzahlung: ja

Bewertung:
Sauberkeit: -
Personal: -
Umfang des Speiseangebotes: -
Preis: *
Gesamt: --

Anmerkung: *-->ok; - --> nicht ok; Gesamt: maximal vier Sterne möglich, Minuszeichen reduzieren die Sterne.
 

Der Kreistag von Märkisch-Oderland hat in der letzten Sitzung 2009 in Seelow beschlossen, Müncheberg für den Ausbau des Bahnhofsumfeldes mit Park and Ride 46642,44 Euro zur Verfügung zu stellen.
Außerdem werden 4442,57 Euro in die Erweiterung der Haltestelleneinrichtung Eberswalder Str. investiert.

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